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Allgemeine Informationen
Der Swiss Moot Court wird von einem Komitee, welches aus Schweizer Studierenden verschiedener Rechtsfakultäten zusammengesetzt ist, organisiert und von verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien gesponsert. Jedes Jahr nehmen auch Zürcher Jus-Studierende an diesem Wettbewerb teil. In der schriftlichen Phase verfassen zwei- bis vierköpfige Teams eine Rechtsmittelbeschwerde sowie eine Beschwerdeantwort zu einem Fall, der von einer Schweizer Rechtsprofessorin erstellt wurde. Den Fall zum Swiss Moot 2015/2016 hat der Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Huguenin entworfen. Die zwölf besten Teams qualifizieren sich für die mündliche Runde am Bundesgericht in Luzern. Dort halten sie vor einer Jury bestehend aus Bundesrichtern, Rechtsanwälten und Rechtsprofessoren ihre Plädoyers. Die besten zwei Teams treten schliesslich im Finale gegeneinander an, um den Sieger des Swiss Moots zu ermitteln.
Voraussetzungen
Es können Studierende teilnehmen, die an einer Schweizer Rechtsfakultät immatrikuliert sind und den Master-Studiengang noch nicht abgeschlossen haben.
Anrechnung
Die Teilnahme am Swiss Moot Court kann an der Universität Zürich als Studienleistung mit 6 ECTS angerechnet werden.
Kontakt
Anmeldung/Organisatorisches: Organisations-Komitee Swiss Moot Court:
Anrechnung als Studienleistung: Lehrstuhl Prof. Dr. Helmut Heiss:
http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/heiss/smc.html