Die Fragemöglichkeit zu unseren Lehrveranstaltungen besteht jeweils ausschliesslich für das laufende Semester, in dem die jeweilige Lehrveranstaltung angeboten wird. Sie können also keine Fragen zum Herbstsemester erst im Frühjahrssemester stellen und umgekehrt.
Fragen zu den Vorlesungen des Frühjahrssemesters werden folglich bis Ende Mai beantwortet; solche zum Herbstsemester bis Ende Dezember des jeweiligen Jahres.
Neben Kapazitätsgründen erfolgt diese Beschränkung vor allem mit Blick auf die informationelle Gleichbehandlung Ihrer KollegInnen, insbesondere in Phasen unmittelbar vor der Prüfung etc.
2. Vorrang von Vor-Ort-Fragen
Nützen Sie wo immer möglich die Möglichkeit der Vor-Ort-Befragung unserer Dozierenden - sei es in der Lehrveranstaltung, in den Pausen oder im Anschluss an die Veranstaltungen. Dazu sind die Lehrveranstaltungen an einer Präsenzuniversität gedacht und dafür sind wir da.
Nicht gewährleisten können wir demgegenüber die Beantwortung von Fragen per Mail, Telefon, in Einzelbesprechungen udgl. Dies lassen die uns zur Verfügung stehenden (beschränkten) Ressourcen in Kombination mit der grossen Studierendenzahl nicht zu.
3. Inhaltliche Voraussetzungen einer Fragebeantwortung
Wir müssen um Verständnis dafür bitten, dass wir an einer Massenuniversität nicht über die Vorausetzungen verfügen, um selbst solche Fragen zu beantworten, die sich mit jedem Blick in ein beliebiges verfügbares Informationsmittel (Lehrbuch, Gesetzeskommentar etc.) problemlos aufklären würden. Benennen Sie daher bitte bei Ihrer Anfrage mindestens eine Literaturstelle mit konkreter Seitenzahl oder Randnummer, mit welche Sie Ihre Frage nicht beantworten konnten. Dies dient Ihrer und unserer Vergewisserung, dass die gegenseitige Zeit bestmöglich investiert bleibt.
4. Zulässige Hilfsmittel?
Fragen zu den Hilsmitteln an der Prüfung (insb. welche Markierungen erlaubt sind), müssen an die Prüfungsaufsicht gestellt werden. Der Lehrstuhl ist dafür nicht zuständig.
5. Studientechnische Fragen?
Bitte nützen Sie dazu ausschliesslich dieses Formular unserer Studienberatung. Wir können dazu keinerlei Auskünfte erteilen.
6. Rechtsberatung gewünscht?
Allgemeine Rechtsberatung kann bereits aufgrund der beschränkten Ressourcen ausnahmslos nicht erteilt werden. Wenden Sie sich bitte hierfür an das Bezirksgericht Zürich und/oder den Zürcher Anwaltsverband, die unentgeltliche Erst-Rechtsberatung offerieren.