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Die Vorlesung Personenrecht ist Teil des Moduls Privatrecht I und erstreckt sich über zwei Semester. Das Modul enthält im Herbstsemester die Vorlesung «Personenrecht» (14 Doppellektionen). Im Frühjahrssemester finden dann die Übungen (7 Wochen) statt und es wird eine Fallbearbeitung angeboten.
Vom 18. September 2024 bis 18. Dezember 2024
Mittwoch, 12.15–13.45 Uhr
Raum: KOH-B-10 (Präsenzvorlesung) und KOH-F-118 (Live-Übertragung)
Übersicht Vorlesung Personenrecht HS24 (PDF, 71 KB)
Alle Unterlagen zur Vorlesung finden Sie über diesen Link (Anmeldung mit Ihrem persönlichen SWITCH-edu-ID-Zugang «E-Mail-Adresse» und «Passwort».)
Die Vorlesung wird aufgezeichnet und jeweils einige Tage nach den Veranstaltung wird ein Podcast aufgeschaltet (ohne dass ein Anspruch hierauf eingeräumt werden kann). Wir empfehlen freilich die persönliche Teilnahme an der Vorlesung.
Bitte nehmen Sie die Merkblätter zum Podcast zur KenntnisPodcast/Livestreaming-Merkblatt Studierende (PDF, 61 KB),Merkblatt Kameraausschnitte (PDF, 61 KB) und beachten Sie Folgendes:
Es kann sein, dass aufgrund technischer Störungen einzelne Vorlesungen nicht oder nicht störungsfrei aufgezeichnet werden können. Studierende verzichten deshalb auf eigenes Risiko auf den Besuch einer Veranstaltung oder auf das Erstellen eigener Notizen.
Die ständige Verfügbarkeit der Aufzeichnungen kann aus technischen Gründen nicht garantiert werden.
Die Podcasts dürfen nur für den Privatgebrauch verwendet werden. Eine Weiterverbreitung in welcher Form auch immer, ganz oder in Auszügen, ist ohne Einverständnis des Dozenten nicht erlaubt und kann disziplinarisch und anderweitig geahndet werden.
Übungen im Personenrecht finden im Frühjahrssemester statt.
Jeweils im Frühjahrssemester besteht die Möglichkeit, eine Fallbearbeitung im Personenrecht zu verfassen. Für die Fallbearbeitung im FS 2025 ist der Lehrstuhl Boente zuständig.