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Die Vorlesung Personenrecht ist Teil des Moduls Privatrecht I. Das Modul Privatrecht I wurde im Zuge der Studienreform Bologna 2021 geändert und erstreckt sich neu über zwei Semester. Das Modul enthält im Herbstsemester die Vorlesung "Personenrecht" (neu 14 Wochen anstatt 7 Wochen). Im Frühjahrsemester finden dann die Übungen (7 Wochen) statt und es wird eine Fallbearbeitung angeboten.
Vom 22. September 2021 - 22. Dezember 2021
Mittwoch, 12.15 - 13.45 Uhr
Raum: KOH-B-10
Übersicht Vorlesungen im Personenrecht HS 21 (PDF, 321 KB)
Alle Unterlagen zur Vorlesung (inkl. Podcasts) finden Sie hier hier(Anmeldung mit Ihrem persönlichen AAI-Zugang "UZH-Shortname" und "Passwort".)
Auditorinnen und Auditoren, die über keinen AAI-Zugang verfügen, können die Unterlagen im entsprechenden OLAT Kurs abrufen. Bitte beachten Sie, dass im Zweifelsfall die Informationen auf der Homepage Vorrang haben.
NEU: Sie können vom 22. November 2021 - 6. Dezember 2021 die Lehrveranstaltung unter folgendem Link evaluieren. Vielen Dank!
Übungen im Personenrecht finden neu erst im Frühjahrssemester statt.
Jeweils im Frühjahrssemester besteht die Möglichkeit, eine Fallbearbeitung im Personenrecht zu verfassen. Zuständig für die Fallbearbeitung im FS 22 ist der Lehrstuhl Michel