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Die Vorlesung Personenrecht ist Teil des Moduls Privatrecht I. Das Modul Privatrecht I wurde im Zuge der Studienreform Bologna 2021 geändert und erstreckt sich neu über zwei Semester. Das Modul enthält im Herbstsemester die Vorlesung «Personenrecht» (neu 14 Wochen anstatt 7 Wochen). Im Frühjahrssemester finden dann die Übungen (7 Wochen) statt und es wird eine Fallbearbeitung angeboten.
Vom 20. September 2023 bis 20. Dezember 2023
Mittwoch, 12.15–13.45 Uhr
Raum: KOH-B-10 (Präsenzvorlesung) und KOH-F-118 (Live-Übertragung)
Übersicht Vorlesung Personenrecht HS 23 (PDF, 182 KB)
Alle Unterlagen zur Vorlesung finden Sie hier (Anmeldung mit Ihrem persönlichen AAI-Zugang «UZH-Shortname» und «Passwort».)
Auditorinnen und Auditoren, die über keinen AAI-Zugang verfügen, können die Unterlagen im entsprechenden OLAT-Kurs abrufen. Bitte beachten Sie, dass im Zweifelsfall die Informationen auf der Homepage Vorrang haben.
Die Vorlesung wird aufgezeichnet und jeweils einige Tage nach den Veranstaltung wird ein Podcast aufgeschaltet (ohne dass ein Anspruch hierauf eingeräumt werden kann). Wir empfehlen freilich die persönliche Teilnahme an der Vorlesung.
Bitte nehmen Sie die Merkblätter zum Podcast zur Kenntnis (Podcast/Livestreaming-Merkblatt Studierende (PDF, 69 KB), Merkblatt Kameraausschnitte (PDF, 60 KB)) und beachten Sie Folgendes:
Es kann sein, dass aufgrund technischer Störungen einzelne Vorlesungen nicht oder nicht störungsfrei aufgezeichnet werden können. Studierende verzichten deshalb auf eigenes Risiko auf den Besuch einer Veranstaltung oder auf das Erstellen eigener Notizen.
Die ständige Verfügbarkeit der Aufzeichnungen kann aus technischen Gründen nicht garantiert werden.
Die Podcasts dürfen nur für den Privatgebrauch verwendet werden. Eine Weiterverbreitung in welcher Form auch immer, ganz oder in Auszügen, ist ohne Einverständnis des Dozenten nicht erlaubt und kann disziplinarisch und anderweitig geahndet werden.
Übungen im Personenrecht finden im Frühjahrssemester statt.
Jeweils im Frühjahrssemester besteht die Möglichkeit, eine Fallbearbeitung im Personenrecht zu verfassen. Zuständig für die Fallbearbeitung im FS 2024 ist der Lehrstuhl Jakob.
Der Sachverhalt kann unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden: Sachverhalt zur Fallbearbeitung im Personenrecht FS 2024 (PDF, 109 KB)
Die Fallbearbeitung ist bis 28. Februar 2024, 23.59 Uhr, einzureichen.
Weitere Informationen zu den Modalitäten der Fallbearbeitung finden Sie im Merkblatt Fallbearbeitung FS 2024 (PDF, 73 KB). Wir bitten von individuellen Anfragen an den Lehrstuhl abzusehen.
Die Folien zur Nachbesprechung können unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden:Folien zur Nachbesprechung Fallbearbeitung FS 2024 (PDF, 490 KB)
Der Sachverhalt wird am 10. Juni 2024 veröffentlicht. Die Fallbearbeitung ist bis zum 16. September 2024, 24.00 Uhr, einzureichen.
Sachverhalt sowie weitere Informationen finden Sie bei den Unterlagen zum HS 24:Wiederholungsfallbearbeitung im Personenrecht