Navigation auf uzh.ch
Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) möchte keine Auslagerung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht in eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung. Sie hat den entsprechenden Gesetzesentwurf nun vorberaten und dem Ständerat am 26. April 2017 einen Antrag auf Nichteintreten gestellt.
Begründet wird der Antrag insbesondere damit, dass sich die präsentierte Vorlage einzig mit der Frage der Organisation der Stiftungsaufsicht befasst. In diesem Bereich bestehe aber kein Handlungsbedarf. Die RK-S stört sich zudem daran, dass der Bundesrat das Projekt dem Parlament als Teil eines Sparprogramms präsentiert hat. Die Kommission schliesst ein allfälliges Gesetzgebungsprojekt zu einem späteren Zeitpunkt nicht aus. Ein solches solle indes erst nach einer umfassenderen Gesamtschau erfolgen.
Ob der Ständerat dem Antrag der RK-S auf Nichteintreten folgt, wird sich in der Sommersession zeigen. Folgt der Ständerat dem Antrag und tritt auch der Nationalrat nicht auf das Geschäft ein, ist die Ausgliederung vom Tisch (tritt der Nationalrat demgegenüber entgegen dem Ständerat auf das Geschäft ein, findet ein verkürztes Differenzbereinigungsverfahren nach Art. 95 ParlG statt). Folgt der Ständerat dem Antrag seiner Kommission nicht und tritt auf das Geschäft ein, dann geht das Geschäft zurück in die Rechtskommission des Ständerats, die gemäss Art. 44 ParlG dann die Detailberatung durchführen wird.
Simon Gubler