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Der Ständerat hat am 10. Juni 2021 den von der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vorgeschlagenen Änderungen der Artikel 86a Abs. 1, 86b und 86c Zivilgesetzbuch zugestimmt. Letztere bezwecken die Ausdehnung des stifterischen Änderungsvorbehalts auf Organisationsänderungen (Art. 86a) und die Vereinfachung von unwesentlichen Änderungen der Stiftungsurkunde (Art. 86b). Änderungen der Stiftungsurkunde bedürfen zudem keiner neuerlichen Beurkundung mehr (Art. 86c), womit eine einheitliche Regelung geschaffen und den unterschiedlichen kantonalen Beurkundungs-Praxen ein Ende gesetzt werden soll.
Die Vorschläge wurden ohne Gegenvoten angenommen und dem Nationalrat zur Behandlung überwiesen. Der Minderheitsantrag von Othmar Reichmuth (Mitte/SZ), welcher erreichen wollte, dass doch noch eine Stiftungsaufsichtsbeschwerde eingeführt werde, wurde abgelehnt.
Zum Ganzen:
SDA-Medienmitteilung des Ständerats vom 10. Juni 2021
Bericht der Kommission für Rechtsragen des Ständerats vom 22. Februar 2021, Parlamentarische Initiative, Schweizer Stiftungsstandort, Stärkung, BBl 2021 485 ff.
Renata Trajkova