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Kommission für Rechtsfragen beantragt dem Ständerat, der Initiative Luginbühl Folge zu geben

Am 9.12.2014 hatte das Ständeratsmitglied Werner Luginbühl die parlamentarische Initiative „Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung“ (14.470) eingereicht (vgl. https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20140470). Nachdem die erstbefasste Kommission für Rechtsfragen des Ständerates der Initiative am 4.11.2015 Folge geleistet hatte, verweigerte die Rechtskommission des Nationalrates am 3.11.2016 ihre Zustimmung. Aus diesem Grund müssen nun sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat der Initiative zustimmen, wenn der Initiative doch noch Folge gegeben werden soll (Art. 109 Abs. 3 ParlG). Als erster Rat wird dabei der Ständerat in der Herbstsession beschliessen, ob er der Initiative zustimmt. In Bezug auf diesen Beschluss wurde nun von der Rechtskommission des Ständerates am 15.8.2017 der Antrag gestellt, der Initiative Folge zu geben. Stimmt der Ständerat zu, muss die Rechtskommission des Nationalrats über einen Antrag an letzteren entscheiden. Weist entweder der Ständerat oder der Nationalrat die Initiative ab, wird diese nicht weiter behandelt.

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