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Rechtskommission des Nationalrats befasst sich mit der „Initiative Luginbühl“ und der Auslagerung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht

Anlässlich ihrer Sitzung vom 19. und 20. Oktober 2017 befasste sich die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) unter anderem mit der parlamentarischen Initiative 14.470 „Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung“ von SR Werner Luginbühl sowie der Vorlage 16.045, BBl 2016 4833, des Bundesrats zur Auslagerung der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESAG).

Nachdem der (erstbehandelnde) Ständerat am 12. September 2017 der parlamentarische Initiative Luginbühl zugestimmt hatte, sprach sich die RK-N in ihrem neuerlichen Votum mit 9 zu 5 Stimmen bei 8 Enthaltungen dafür aus, der Initiative Folge zu geben. Damit wurde der ablehnende Beschluss vom 3. November 2016 revidiert.

Daneben beantragt die RK-N mit 13 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, nicht auf den bundesrätlichen Entwurf zur Auslagerung der eidgenössischen Stiftungsaufsicht einzutreten. Gleich wie ihre Schwesternkommission im Ständerat erkennt auch die RK-N die Vorteile einer Auslagerung nicht, zumal das gegenwärtige System gut funktioniere.

Die endgültigen Voten sind abzuwarten und die weiteren Entwicklungen mit Spannung zu beobachten.

Lukas Brugger

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