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Der Bundesrat hat am 12.Mai 2021 Stellung zur Parlamentarischen Initiative Luginbühl (14.470) bezogen. Hierbei hat er seine Unterstützung für den auf die Ziff. 3 und 4 der Initiative reduzierten Entwurf der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) vom 22. Februar 2021 ausgesprochen. Letzterer bezweckt nur mehr die Ausdehnung des stifterischen Änderungsvorbehalts auf Organisationsänderungen und die Vereinfachung der Änderung der Stiftungsurkunde.
Seine Unterstützung begründet der Bundesrat mit dem diesbezüglich positiven Vernehmlassungsergebnis sowie dem Umstand, dass die angestrebten Änderungen auch die Praxis zahlreicher Aufsichtsbehörden wiedergeben. Zur Ausdehnung des Änderungsvorbehalts äussert er sich dahingehend, dass diese nicht ausschliesslich im Eigeninteresse des Stifters stehen, sondern auch das bessere Funktionieren der Stiftung in den Vordergrund stellen sollte.
Der Bundesrat beantragt den Räten Eintreten und Zustimmung zur Vorlage der RK-S.
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Lukas Eichenberger