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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Studieren in der Schweiz (Schweizer Outgoings)

Studierende an Schweizer Universitäten haben die Möglichkeit, ein oder zwei Semester an einer anderen Hochschule zu studieren (CH-Unimobil-Programm) oder einzelne Module an einer anderen Hochschule zu belegen (Modulmobilität/Einzelkursbesuch/Hochschulübergreifendes Studium). Der Aufenthalt ist möglich in der Aufbaustufe des Bachelorstudiengangs oder während des Masterstudiengangs. Auch ist der Besuch einer Summer School erst in der Aufbaustufe möglich.

Teilnehmende am CH-Unimobil-Programm oder eines Einzelkursbesuchs bleiben während des Mobilitätsaufenthalts an der Universität Zürich immatrikuliert und zahlen hier die Studiengebühren. An der Gasthochschule sind keine Gebühren zu bezahlen.

Bachelorstudierende, die Mastermodule für ihren zukünftigen Masterstudiengang vorholen wollen, müssen zum Zeitpunkt der Modulbuchung an der Partnerfakultät an der RWF UZH bereits 150 ETCS Credits auf Bachelorstufe erfolgreich absolviert haben (vgl. § 39 RVO). Das Buchen von Mastermodulen während des Bachelorstudiums ist jedoch nicht an allen Gastuniversitäten erlaubt. Fragen Sie bei der entsprechenden Universität nach.

Wichtige Änderungen im Bereich Schweizer Mobilität im gleichen Sprachraum

Studienleistungen auf Bachelorstufe, die ab Herbstsemester 2021 im Rahmen der Schweizer Mobilität oder als Einzelkurse an einer anderen Schweizerischen Rechtsfakultät im deutschsprachigen Raum absolviert werden, werden als Wahlpflichtmodule und Wahlmodule anerkannt und an den Bachelor of Law UZH angerechnet.
Es handelt sich dabei um Leistungsnachweise der Rechtsfakultäten der Universitäten Basel, Bern, Luzern und St. Gallen sowie deutschsprachige Studienleistungen an der Universität Freiburg. Die Neuregelung tritt auf das Herbstsemester 2021 in Kraft.

Hinweise zu den Anerkennungsmöglichkeiten

Erkundigen Sie sich frühzeitig über die Anerkennungsmöglichkeiten der an der Gastuniversität absolvierten Module. Die Anerkennungsmöglichkeiten haben bereits vor Antritt der Mobilität Auswirkungen auf die Studienplanung.

Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse alle Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung der Mastermodule der Gastuniversität vor Antritt Ihres Mobilitätsaufenthaltes mit dem Student Center der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) geklärt haben. Falls sich während des Mobilitätsaufenthaltes relevante Tatsachen ändern, ist umgehend mit dem Student Center Kontakt aufzunehmen.

Anerkennungsmöglichkeiten Bachelorstudierende

Konsultieren Sie vor Antritt Ihres Aufenthaltes die Anrechnungstabellen. Diese werden jeweils im August für das folgende akademische Jahr erstellt. In den Tabellen wird für die jeweiligen Gastuniversitäten aufgezeigt, welche Module angerechnet werden können. Stellen Sie nach dem Mobilitätsaufenthalt das Anerkennungsgesuch. Beachten Sie zum Vorgehen die Anerkennungsseite Mobilität.

Anerkennungsmöglichkeiten Masterstudierende

Sobald das Vorlesungsverzeichnis der Gastuniversität für das Mobilitätssemester publiziert wird, sollten Sie sich damit vertraut machen. Wählen Sie Mastermodule aus, die Sie an der Gastuniversität allenfalls absolvieren wollen und stellen Sie vor Antritt der Mobilität einen Anerkennungsantrag. Beachten Sie zum Vorgehen die Anerkennungsseite Mobilität.

Bewerbung und Zulassung

Alle Bewerbungs- und Zulassungsbestimmungen finden Sie auf der Seite Mobilität Schweiz Outgoing der Abteilung Studierende Kanzlei.

Aktuelles

Informationsveranstaltung für Studierende, die an einem Mobilitätsaustausch interessiert sind

Datum: 5. November 2024, 12:30-13:30 Uhr

Raum: KOL-G-217 EV 

Sprache: Deutsch

Weitere Informationsveranstaltungen: Global Experience Talks | Global Student Experience | UZH

Weiterführende Informationen

Kontakt

Rechtswissenschaftliche Fakultät
Studiendekanat
Rämistrasse 74/4
8001 Zürich

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doktorat@ius.uzh.ch