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Sie haben akademische Leistungen im Zusammenhang mit Ihrem Doktoratsstudium erbracht (Leistungen an einer auswärtigen Hochschule, im Rahmen einer wissenschaftlichen Tagung oder Fachpublikationen etc.) und möchten abklären, ob diese Leistungen als Doktoratskolloquium im allgemeinen Doktorat an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) anerkannt werden können bzw. möchten diese Leistungen anerkennen lassen.
Ob diese akademischen Leistungen als Doktoratskolloquium anerkannt werden können, entscheidet Ihre hauptverantwortliche Betreuungsperson.
Die Anerkennung einer akademischen Leistung als Doktoratskolloquium erfolgt in vier Schritten:
Reichen Sie das Formular unter Einhaltung der folgenden Fristen ein: