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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Doktoratskolloquien

Sie haben akademische Leistungen im Zusammenhang mit Ihrem Doktoratsstudium erbracht (Leistungen an einer auswärtigen Hochschule, im Rahmen einer wissenschaftlichen Tagung oder Fachpublikationen etc.) und möchten abklären, ob diese Leistungen als Doktoratskolloquium im allgemeinen Doktorat an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RWF UZH) anerkannt werden können bzw. möchten diese Leistungen anerkennen lassen.

Ob diese akademischen Leistungen als Doktoratskolloquium anerkannt werden können, entscheidet Ihre hauptverantwortliche Betreuungsperson.

Vorgehen

Die Anerkennung einer akademischen Leistung als Doktoratskolloquium erfolgt in vier Schritten:

  1. Klären Sie mit Ihrer hauptverantwortlichen Betreuungsperson ab, ob die extern erbrachte akademische Leistung als Doktoratskolloquium anerkannt werden kann.
  2. Die Betreuungsperson bestätigt die Anerkennung auf dem Formular «Anerkennungsformular Doktorat», das auf der Formular-Seite (Bereich "Anerkennungen und Anrechnungen") publiziert ist.
  3. Reichen Sie das ausgefüllte Formular beim Student Center per Kontaktformular (Rubrik «Doktorat») zur Anerkennung ein.
  4. Nachdem die akademische Leistung als Doktoratskolloquium anerkannt wurde, folgt eine Mitteilung vom Student Center. Die anerkannte Leistung kann in der Folge im Studierendenportal  oder in der UZH now-App eingesehen werden.

Zeitpunkt

Reichen Sie das Formular unter Einhaltung der folgenden Fristen ein:

  • für das Frühjahrssemester: 30. Juni
  • für das Herbstsemester: 31. Dezember

Weiterführende Informationen

Kontakt

Rechtswissenschaftliche Fakultät
Studiendekanat
Rämistrasse 74/4
8001 Zürich

Kontakt Doktorat

Abschlussprozess des Doktorats
Anmeldung zur Promotion
Antrag auf Zweitbegutachtung und Gutachten

doktorat@ius.uzh.ch