Navigation auf uzh.ch
Aufgrund der beschränkten Kapazitäten der Hörsäle ist für den Besuch der «Übungen im öffentlichen Recht II» eine Anmeldung für eine der acht Gruppen über das Anmeldetool der Universität Zürich erforderlich. Das Anmeldefenster ist vom Montag, 14.02.2022, 12:00 Uhr bis Donnerstag, 17.02.2022, 12:00 Uhr offen. Die definitive Zuteilung erfolgt am Donnerstag, 17.02.2022, 17:00 Uhr, und kann danach individuell über das Anmeldetool abgerufen werden. Die Zuteilung ist verbindlich.
V.-Nr. 4227 / 4231 |
|
Termine |
Mo., 16:15 Uhr bis 18:00 Uhr (Gruppe 4) Di., 16:15 Uhr bis 18:00 Uhr (Gruppe 8) Die Übungsstunde vom 31. Mai 2022 beginnt bereits um 16:00 Uhr und endet um 17:30 Uhr |
Raum | Gruppe 4: KO2-F-174 Gruppe 8: Zoom |
Dozierende |
Prof. Dr. Felix Uhlmann Dr. Daniela Kühne, Rechtsanwältin, Mediatorin |
Modus | Präsenz (Ausnahme Gruppe 8) |
Zoom |
Einwahllink |
Besuch am Bundesgericht |
Der ganztägige Besuch einer öffentlichen Urteilsberatung der Ersten öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts in Lausanne findet am Mittwoch, 27. April 2022 statt. Der zuständige Referent Bundesrichter Dr. Lorenz Kneubühler, MPA wird am Dienstag 26. April 2022, 16.15-18.00 Uhr, alle Gruppen gemeinsam in den am Bundesgericht öffentlich beratenen Fall einführen. Die Vorbesprechung findet in der Aula statt (KOL-G-201). Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Es ist zwingend eine Anmeldung zum Ausflug erforderlich. Die Abmeldung erfolgt über OLAT und ist ab Mittwoch, 30. März 2022, um 14.00 Uhr, möglich. Alle Informationen zum Anmeldeverfahren sind hier abrufbar. |
Fallsammlung | Die vollständige Sammlung der in den Übungen besprochenen Fälle wird vor Semesterbeginn aufgeschaltet. |
Schriftliche Fallbearbeitung |
Der Fall «Black Friday» kann von Studierenden, die sich für die Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht II eingeschrieben haben, schriftlich bearbeitet werden. Er ist für sämtliche Gruppen der Lehrveranstaltung «Übungen im Öffentlichen Recht II» (bzw. «Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht II») identisch. Der Sachverhalt ist ab 3. Januar 2020 auf OLAT (Link: https://lms.uzh.ch/url/RepositoryEntry/17165025326) im Ordner «Sachverhalt / Fragestellung» verfügbar. Schriftliche Arbeiten (Fallbearbeitungen) sind ausschliesslich via das Abgabefenster auf OLATals eine einzige Datei im pdf-Format, deren Dateinamen sich aus der jeweiligen Matrikelnummer ohne Trennstriche zusammensetzt (fiktives Beispiel: Matrikelnummer «14-704-845» führt zum Dateinamen «14704845.pdf»), bis zum 28. Februar 2022, 23:59 Uhr CET, hochzuladen. Das Abgabefenster ist ab dem 3. Januar 2022 offen und schliesst mit Fristablauf. Auf mehrere Daten verteilte, falsch bezeichnete, verspätet eingereichte, in anderen Dateiformaten als pdf oder auf andere Weise (E-Mail, Post, persönliche Übergabe etc.) zugesandte, übergebene oder hochgeladene Arbeiten gelten als nicht eingereicht und werden nicht korrigiert. Gleiches gilt für Arbeiten von Studierenden, die sich nicht für die Fallbearbeitung im Öffentlichen Recht II eingeschrieben haben. Die formalen Vorgaben gemäss Ziff. II/A der Allgemeinen Hinweise (insbesondere Umfang: 10-12 Seiten plus Verzeichnisse; Schriftgrösse Haupttext: 12; Schriftgrösse Fussnoten: 10; Zeilenabstand Haupttext: 1,5; Zeilenabstand Fussnoten: 1; Rand rechts: 5 cm; fehlerlose Sprache; Eigenständigkeitserklärung; Zitierregeln etc.) sind verbindlich. Die «Allgemeinen Hinweise» sind auf OLAT im Ordner «Allgemeine Hinweise» zugänglich. Als Orientierungshilfe hinsichtlich des Umfangs der Bearbeitung ist die ungefähre Gewichtung der einzelnen Teilaufgaben für die Gesamtbewertung jeweils vor dem entsprechenden Teil des Sachverhalts in Prozenten vermerkt. |
Rückgabe Fallbearbeitungen | Die Rückgabe der korrigierten und bewerteten Fallbearbeitungen erfolgt via OLAT |