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Hintergrund
Nachdem der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates zur Volksinitiative "Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise" zuerst in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) beraten und anschliessend mit einigen Beschlüssen des Nationalrates ergänzt wurde, ist nun auch die WAK-S mit 9 zu 3 Stimmen darauf eingetreten.
Die Detailberatung in der Kommission hat ausserdem zu einem ersten Entscheid geführt: Die WAK-S beantragt mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Definition der "relativen Marktmacht" in Art. 4 Abs. 2bis KG – i.S.d. Nationalratsbeschlusses – auf beide Marktseiten auszudehnen. Wie sich die Kommission zu den restlichen Punkten positioniert, wird sich in der Sitzung vom 19. November 2020 zeigen.
Stellungnahme des Lehrstuhls
In der an die WAK-S gerichteten Stellungnahme vom 20. Oktober 2020 (PDF, 293 KB) hat sich unser Lehrstuhl erneut – die erste Stellungnahme (PDF, 170 KB) adressierte im November 2018 den Bundesrat – mit drei Empfehlungen zur laufenden Kartellrechtsrevision geäussert. Begrüssenswert ist dementsprechend, dass die Kommission einerseits mit einem eindeutigen Abstimmungsergebnis auf den indirekten Gegenvorschlag eintritt und andererseits zugleich einen unserer Vorschläge mit dem Antrag zur Erweiterung des Begriffs in Art. 4 Abs. 2bis umsetzt.
Für die Fortsetzung und den Abschluss der Detailberatung ist nun zu wünschen, dass unseren anderen beiden Anliegen, die gleichzeitig von 20 ProfessorInnen verschiedenster schweizerischer Rechtsfakultäten unterstützt werden, entsprechend Rechnung getragen wird. Im Konkreten geht es dabei um die Ergänzung in Art. 7 KG entsprechend dem Beschluss des Nationalrates und die Streichung des vom Bundesrat vorgeschlagenen Art. 7a KG – nur so kann der Stossrichtung der Initiative vollumfänglich Rechnung getragen werden.