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Hintergrund
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat im Oktober und November 2019 die Beratung des indirekten Gegenvorschlags zur Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise» fortgesetzt. Sie beantragt, den Gegenentwurf des Bundesrates in folgenden Punkten zu ergänzen:
Die WAK-N hat den geänderten Gegenvorschlag in der Gesamtabstimmung anfangs November mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Die Kommissionsmehrheit beantragt mit 10 zu 6 Stimmen bei 9 Enthaltungen, die Initiative abzulehnen.
Stellungnahme des Lehrstuhls
Unser Lehrstuhl hat sich bereits in der Stellungnahme vom 20. November 2018, die gleichzeitig im Namen der Professoren Nobel, Schwander und Kley erging und von einer Reihe weiterer renommierter RechtsprofessorInnen aus der ganzen Schweiz unterstützt wird, zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates geäussert. Nachdem keiner unserer Anträge vom Bundesrat berücksichtigt wurde, scheint die Vernehmlassung nun bei der WAK-N aber einiges bewirkt zu haben. Mit der Streichung des vom Bundesrat vorgeschlagenen, systemwidrigen Art. 7a KG wird zum Beispiel sichergestellt, dass Art. 7 KG als Grundbestimmung für die schweizerische Missbrauchsaufsicht nicht an Bedeutung verliert. Der in unserer Stellungnahme angesprochenen Vergleichbarkeit von Marktbeherrschung und relativer Marktmacht wird in Art. 7 Abs. 1 ebenfalls Rechnung getragen. Kurz gesagt: Die Kommission hat – abgesehen von einer Bestimmung über Geoblocking – alle Forderungen der Initianten der Fair-Preis-Initiative übernommen und so auch die vom Bundesrat gestrichene «Reimportklausel» wiedereingeführt.
Es wird sich zeigen, ob die mit geringer Stimmenmehrheit angenommenen Ergänzungen der WAK-N sich im weiteren Reformprozess letztlich durchsetzen können. Nach der jetzigen positiven Entwicklung in der WAK-N wäre dies jedenfalls sehr wünschenswert.