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Das Bundesgericht stellt fest, dass der Bundesrat nicht genügend dargelegt hätte, dass eine schwere Mangellage bestanden hätte. Damit war die gesetzliche Grundlage war für die Betriebsbewilligung nicht gegeben. Ausserdem müssen wirtschaftliche Interventionsmassnahmen verhältnissmässig sein, weshalb entsprechende Interessensabwägungen vorgenommen werden müssen.
In den drei Medienberichten ordnet Prof. Glaser das Urteil und dessen Bedeutung für die Zukunft ein.