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Die drei Zeitungsartikel berichten über die von Prof. Glaser vertretene Meinung, die dem Bericht des Bundesamtes für Justiz widerspricht. Prof. Glaser erläutert die Argumente dafür, dass die vorliegenden bilateralen Abkommen dem obligatorischen Staatsvertragsreferendum sui generis, welches das Volks- und Ständemehr verlangt, unterstellt werden sollen.