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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Studienabschluss beantragen

Studienabschluss beantragen

Der Studienabschluss muss von Bachelor- und Masterstudierenden im Studierendenportal in der Kachel «Studienfortschritt & -abschluss» in dem Semester beantragt werden, in welchem der Studiengang abgeschlossen werden soll. Der Abschluss kann angemeldet werden, sobald alle Noten der gebuchten Modulen im System ersichtlich sind.

Sie finden alle Abschlusstermine und Anerkennungsfristen unter Termine und Fristen

Den Studienabschluss richtig anmelden

Damit Sie Ihren Studienabschluss mit all Ihren gewünschten und verlangten Leistungen vollständig anmelden können, wollen wir Sie auf folgende Punkte aufmerksam machen:

  1. Wenn Sie Leistungen von einer anderen Universität für Ihren Abschluss anerkennen lassen wollen, müssen Sie über das Kontaktformular unter dem Punkt «Anerkennung und Anrechnung von Studienleistungen (Im Abschlusssemester)» alle verlangten Unterlagen einreichen. Die Daten zur Einreichefrist der Anerkennungsgesuche finden Sie unter Termine und Fristen.
  2. In manchen Situationen können bzw. müssen Sie Ihre Studienleistungen zu- oder wegordnen: Erreichen Sie mit den rechtswissenschaftlichen Leistungen die erforderlichen ECTS Credits nicht, können Sie im Bearbeitungsbereich «Individuelle Leistungen» ausserfakultäre Leistungen oder Sprachkurse dem Bereich «Weitere angerechnete Leistungen: Summe ECTS Credits aus ausserfakultären Leistungen» zuordnen (nur im Bachelor-Monostudienprogramm und im Master of Law UZH Rechtswissenschaft).
  3. Bei überzähligen und im selben Semester erbrachten rechtswissenschaftlichen Leistungen müssen Sie im Bearbeitungsbereich «Überzählige Leistungen im Mono» entscheiden, welche Leistungen nicht an den Abschluss angerechnet werden sollen («Wegordnung»).
  4. Wenn Sie möchten, dass überzählige oder nicht verwendbare Leistungen im Academic Record erscheinen, müssen Sie diese im Bearbeitungsbereich «Individuelle Leistungen» auswählen und dem Bereich «Nicht an den Abschluss angerechnete Leistungen: Auf Academic Record» zuordnen.
  5. Leistungen mit 0.00 ECTS Credits können Sie in «Nicht zugeordnet» stehen lassen. Auch Leistungen, die Sie im Master oder für einen anderen Studiengang verwerten wollen, können Sie in diesem Bereich stehen lassen. Sie können den Filter «Verberge Leistungen mit O ECTS» verwenden, um Ihre Selektion zu vereinfachen.

Wir übernehmen Ihren eingereichten Abschlussvorschlag und nehmen nur Änderungen daran vor, wenn er nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht.

Anrechnung von Studienleistungen an den Abschluss

Die App „Studienfortschritt & -abschluss“ ordnet die Module automatisch in der Reihenfolge ihres Erwerbs zu:

  1. Zuerst werden alle Pflicht- und Wahlpflichtmodule angerechnet, die für den Abschluss nötig sind.
  2. Danach werden weitere rechtswissenschaftliche Module (Wahl- und Wahlpflichtmodule) berücksichtigt, die im ersten Schritt nicht angerechnet wurden.

Ausserfakultäre Module (von anderen Fakultäten) werden nur angerechnet, wenn die benötigten ECTS Credits durch fakultäre Module nicht erreicht werden. Studierende können selbst auswählen, welche ausserfakultären Module angerechnet werden sollen. Diese Module befinden sich unter «Individuelle Leistungen» und ihre Zuordnung erfolgt unter «Weitere Leistungen».

Für fakultäre Module gilt immer die chronologische Reihenfolge. Im Bachelor- und Masterprogramm können bis zu 6 ECTS Credits aus ausserfakultären Modulen angerechnet werden, wenn die fakultären Credits nicht ausreichen.
Werden nicht alle für den Abschluss erforderlichen Leistungen mit fakultären Modulen erbracht und somit auch ausserfakultäre Module für den Abschluss berücksichtigt, kann es sein, dass ein fakultäres Modul zum Erreichen des für den Abschluss erforderlichen ECTS Credits-Totals nicht notwendig ist, so dass es als überzählig gilt und nicht an den Abschluss angerechnet wird.

Beispiel: Für den Bachelorabschluss liegen erbrachte fakultäre Module im Umfang von 177 ECTS Credits vor. Darunter befindet sich ein fakultäres Wahlmodul mit einem Umfang von 3 ECTS Credits. Ausserdem wurde ein ausserfakultäres Modul im Umfang von 6 ECTS erbracht.
-> Für den Abschluss ist die Anrechnung des ausserfakultären Moduls erforderlich, doch wird dadurch das fakultäre Wahlmodul im Umfang von 3 ECTS Credits überzählig, weil auch ohne dieses Modul die für den Abschluss erforderlichen anrechenbaren 180 ECTS Credits erreicht werden.
-> Das fakultäre 3 ECTS-Modul wird nicht an den Abschluss angerechnet.

Anerkennung und Anrechnung von Leistungen anderer Universitäten

Anerkennungsgesuche müssen baldmöglichst nach Erhalt der Leistungsausweise von der Gastuniversität gestellt und beim Student Center eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie unter: Anerkennung und Anrechnung.

Anerkennung und Anrechnung von Sprachlernangeboten

Sprachzertifikate werden jeweils Ende des Semesters automatisch an die Rechtswissenschaftliche Fakultät übermittelt und in Ihrem Leistungsausweis ausgewiesen. Sie müssen nichts weiter unternehmen.

Einschreibung für das nächste Semester nach Anmeldung des Studienabschlusses

Bachelorstudierende schreiben sich für den Masterstudiengang um. Stellen Sie dafür im Studierendenportal unter "Meine Anträge" einen Antrag auf "Studiengangs- und Programmwechsel". Im Falle des Nichtbestehens des Bachelorabschlusses, werden die Studierenden automatisch in den Bachelorstudiengang zurückgestuft. Die Anmeldung für den Studienabschluss muss im nächsten Semester erneut erfolgen.
 
Studierende, die ihr Studium beenden und kein weiteres Studium an der Universität Zürich planen, müssen bis spätestens 15. März bzw. 15. Oktober im Studierendenportal einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Im Falle eines Nichtbestehens des Studienabschlusses muss umgehend die Kanzlei informiert werden, um die Exmatrikulation zu stornieren, andernfalls kann der Abschluss nicht erneut angemeldet werden.
 
Weitere Informationen zur Einschreibung, zu den geltenden Fristen und zu den Semestergebühren entnehmen Sie bitte der Webseite der Kanzlei der Universität Zürich

Abschlussnachweise für Bewerbungen

Wir erstellen keine vorzeitigen Abschlussbestätigungen für Bewerbungen oder Arbeitgeber. Wenn Sie sich bei einem Gericht bewerben wollen, können Sie folgende Unterlagen der Bewerbung beilegen:

  • Screenshot «Meine Studien»  «Studiengänge» «Status des Studiums: Studium erfolgreich abgeschlossen» aus der Studiendenfortschritt und-abschluss App
  • Screenshots aller mit Noten und ECTS bewerteten Module aus dem Studierendenportal

Weiterführende Informationen

Kontakt

Rechtswissenschaftliche Fakultät
Studiendekanat
Rämistrasse 74/4
8001 Zürich

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doktorat@ius.uzh.ch