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Der Studienabschluss muss von Bachelor- und Masterstudierenden im Studierendenportal in der Kachel «Studienfortschritt & -abschluss» in dem Semester beantragt werden, in welchem der Studiengang abgeschlossen werden soll. Der Abschluss kann angemeldet werden, sobald alle Noten der gebuchten Modulen im System ersichtlich sind.
Sie finden alle Abschlusstermine und Anerkennungsfristen unter Termine und Fristen
Damit Sie Ihren Studienabschluss mit all Ihren gewünschten und verlangten Leistungen vollständig anmelden können, wollen wir Sie auf folgende Punkte aufmerksam machen:
Wir übernehmen Ihren eingereichten Abschlussvorschlag und nehmen nur Änderungen daran vor, wenn er nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht.
Die App „Studienfortschritt & -abschluss“ ordnet die Module automatisch in der Reihenfolge ihres Erwerbs zu:
Ausserfakultäre Module (von anderen Fakultäten) werden nur angerechnet, wenn die benötigten ECTS Credits durch fakultäre Module nicht erreicht werden. Studierende können selbst auswählen, welche ausserfakultären Module angerechnet werden sollen. Diese Module befinden sich unter «Individuelle Leistungen» und ihre Zuordnung erfolgt unter «Weitere Leistungen».
Für fakultäre Module gilt immer die chronologische Reihenfolge. Im Bachelor- und Masterprogramm können bis zu 6 ECTS Credits aus ausserfakultären Modulen angerechnet werden, wenn die fakultären Credits nicht ausreichen.
Werden nicht alle für den Abschluss erforderlichen Leistungen mit fakultären Modulen erbracht und somit auch ausserfakultäre Module für den Abschluss berücksichtigt, kann es sein, dass ein fakultäres Modul zum Erreichen des für den Abschluss erforderlichen ECTS Credits-Totals nicht notwendig ist, so dass es als überzählig gilt und nicht an den Abschluss angerechnet wird.
Beispiel: Für den Bachelorabschluss liegen erbrachte fakultäre Module im Umfang von 177 ECTS Credits vor. Darunter befindet sich ein fakultäres Wahlmodul mit einem Umfang von 3 ECTS Credits. Ausserdem wurde ein ausserfakultäres Modul im Umfang von 6 ECTS erbracht.
-> Für den Abschluss ist die Anrechnung des ausserfakultären Moduls erforderlich, doch wird dadurch das fakultäre Wahlmodul im Umfang von 3 ECTS Credits überzählig, weil auch ohne dieses Modul die für den Abschluss erforderlichen anrechenbaren 180 ECTS Credits erreicht werden.
-> Das fakultäre 3 ECTS-Modul wird nicht an den Abschluss angerechnet.
Anerkennungsgesuche müssen baldmöglichst nach Erhalt der Leistungsausweise von der Gastuniversität gestellt und beim Student Center eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie unter: Anerkennung und Anrechnung.
Sprachzertifikate werden jeweils Ende des Semesters automatisch an die Rechtswissenschaftliche Fakultät übermittelt und in Ihrem Leistungsausweis ausgewiesen. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Wir erstellen keine vorzeitigen Abschlussbestätigungen für Bewerbungen oder Arbeitgeber. Wenn Sie sich bei einem Gericht bewerben wollen, können Sie folgende Unterlagen der Bewerbung beilegen: