Navigation auf uzh.ch
Gemäss § 32 Abs. 1 der Rahmenverordnung über den Bachelor- und den Masterstudiengang an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (RVO RWF) vom 21. September 2020 werden nach Abschluss eines Semesters die bestandenen und nicht bestandenen Module in einem Leistungsausweis dokumentiert.
Leistungsausweise gemäss § 32 Abs. 1 RVO RWF unterliegen bezüglich der für die im letzten Semester neu ausgewiesenen Leistungen der Einsprache an den Fakultätsvorstand (§ 58 Abs. 1 RVO RWF). Die 30-tägige Einsprachefrist beginnt ab verbindlicher Zustellung des Leistungsausweises. Auf den gleichen Zeitpunkt werden die Prüfungen zum Download zur Verfügung gestellt. Ebenfalls einsehbar sind die Sachverhalte, Musterlösungen, Notenskalen und Statistiken zur Prüfung.
Die Einsprache ist schriftlich und unterschrieben als PDF-Dokument per E-Mail einzureichen an: rechtsstelle@ius.uzh.ch
Die Leistungsbewertung wird gemäss § 46 Abs. 4 UniG nur auf Rechtsverletzungen und Verletzungen von Verfahrensvorschriften überprüft. Die Rüge der Unangemessenheit ist ausgeschlossen. Die Einsprache muss einen klaren Antrag sowie eine präzise Begründung enthalten (z.B. für welche Ausführungen werden wie viele zusätzliche Punkte beantragt und weshalb). Es genügt insbesondere nicht, bloss auf markierte Stellen in der Musterlösung und/oder solche in der Prüfungsarbeit zu verweisen mit dem Antrag, diese nochmals zu überprüfen. Eine pauschale Nachkorrektur durch den Lehrstuhl ist nicht möglich. Achten Sie bitte auf eine übersichtliche Darstellung.
Genauere Angaben zum Einspracheverfahren entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Hinweisen.