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Für Informationen über die Zulassung zum Doktorat ist die Website des Dekanats zu beachten.
Ein Doktorat an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist seit Beginn des Herbstsemesters 2009 ausschliesslich nach der neuen Doktoratsordnung möglich.
Wer bei Frau Prof. Dr. Simonek eine Dissertation schreiben möchte, richtet seine Anfrage direkt per E-Mail unter Angabe von ein bis zwei Themenvorschlägen an Frau Prof. Simonek. Kandidatinnen oder Kandidaten müssen das Master-Studium an einer Schweizer Universität mit einem Notendurchschnitt von 5.0 oder höher abgeschlossen haben. Dem Schreiben sind ein Lebenslauf sowei eine Kopie einer schriftlichen Arbeit (Seminar- bzw. Masterarbeit, Fallbearbeitung) beizufügen.
Die Themenvorschläge müssen als ausformulierte Projektskizzen (3-5 Seiten) eingereicht werden und insbesondere enthalten:
Anschliessend werden in einem persönlichen Gespräch die Themenvorschläge besprochen und allenfalls weiterentwickelt.
Aufgrund des konkretisierten Themenvorschlags entscheidet Frau Prof. Simonek, ob sie die Betreuung übernimmt. Bei einem positiven Entscheid wird eine Doktoratsvereinbarung gemäss § 22 der Promotionsverordnung (RS 6.1.1 bzw. LS 415.413) unterzeichnet und eine Doktorandenbestätigung ausgestellt.