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Prof. Dr. Madeleine Simonek betreut Masterarbeiten zur Zeit nur im Rahmen ihrer Seminare. Bitte konsultieren Sie die Seminarliste.
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Für den Umfang der Masterarbeit (ohne Titelblatt und Verzeichnisse) gelten folgende Richtlinien (jeweils inkl. Leerzeichen und Fussnoten; massgebend ist die Zeichenzahl +/- 10%):
12 ECTS = ca. 40 S. = ca. 120'000 Zeichen
(Zeichen inkl. Leerzeichen und Fussnoten; 1 ECTS = 30 Arbeitsstunden)
Allgemeine Hinweise zur Ausarbeitung und Abgabe der Masterarbeit sind im Merkblatt zum richtigen Zitieren und zur Vermeidung von Plagiaten (Beschluss der Rechtswissenschaftlichen Fakültat vom 7. Februar 2007) sowie im Merkblatt zu den Masterarbeiten (Beschluss der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vom 27. Mai 2009) zu finden.
Die Studierenden sind in der formalen Gestaltung ihrer Masterarbeit frei. Sie sind damit aber auch selber dafür verantwortlich, dass die Masterarbeit formell konzis und sauber gestaltet sowie gut lesbar ist. Die Masterarbeit hat ein Titelblatt, ein Inhaltsverzeichnis, ein Literatur- und ggf. Materialienverzeichnis sowie ein Abkürzungsverzeichnis zu enthalten. Zu achten ist auf eine gute Sprache und auf die Einaltung der Kommaregeln. Bewertet werden sowohl Inhalt wie Form.
Im Übrigen wird auf Ryser/Schlegel/Pflaum, Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben und präsentieren, 2. Auflage, Zürich 2017 sowie Forstmoser/Ogorek/Schindler, Juristisches Arbeiten - Eine Anleitung für Studierende, 6. Auflage, Zürich 2018, verwiesen. Hinsichtlich der formellen Zitierweise ist insbesondere Haas/Betschart/Thurnherr, Leitfaden zum Verfassen einer juristischen Arbeit, 4. Auflage, Zürich 2018, zu empfehlen.