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Die Veranstaltung "Immaterialgüterrecht: Urheber- und Designrecht" vermittelt den Studierenden vertiefte Kenntnisse des schweizerischen Urheber- und Designrechts sowie Grundkenntnisse der staatsvertraglichen Regelungen und des EU-Rechts. Die Veranstaltung kann für sich allein oder parallel zur Veranstaltung "Immaterialgüterrecht: Patent-, Know-how und Markenrecht" von Prof. Peter Picht gebucht und besucht werden. Der Leistungsnachweis der Veranstaltung "Immaterialgüterrecht: Urheber- und Designrecht" wird in Form einer schritlichen oder mündlichen Prüfung (6 ECTS) erbracht, abhängig von der Zahl der Buchungen.
Bei gleichzeitigem Besuch der Veranstaltungen "Immaterialgüterrecht: Urheber- und Designrecht" und "Immaterialgüterrecht: Patent-, Know-how und Markenrecht" kann eine schriftliche oder mündliche Prüfung (12 ECTS) abgelegt werden (abhängig auch von der Zahl der Buchungen), die den Inhalt beider Veranstaltungen umfasst.
Bitte siehe Vorlesungsverzeichnis (VVZ).
Folien und Gerichtsentscheide
Die Vorlesungsunterlagen werden auf OLAT aufgeschaltet. Bitte schreiben Sie sich via OLAT für die Vorlesung (Immaterialgüterrecht: Urheber- und Designrecht FS25) ein, um Zugang zu den Vorlesungsunterlagen zu erhalten.
Allgemein
Vertiefend
Die Prüfungsleistung besteht aus einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung (6 ECTS / abhängig von der Zahl der Buchungen). Alternativ kann für die beiden Veranstaltungen "Immaterialgüterrecht: Patent-, Know-how und Markenrecht" von Prof. Peter Picht und "Immaterialgüterrecht: Urheber- und Designrecht" eine schriftliche oder mündliche Prüfung (12 ECTS / auch abhängig von der Zahl der Buchungen) abgelegt werden, die den Inhalt beider Veranstaltungen umfasst.
Für Informationen zu den Gesetzestexten sowie weitere Prüfungsinformationen verweisen wir auf die allgemeinen Informationen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich: http://www.ius.uzh.ch/de/studies/general/exams/master.html
Es gibt keine Vorbereitungszeit, die Aufgaben werden erst zu Beginn der mündlichen Prüfung gestellt.
Bitte planen Sie nach Ihrer Prüfung eine Wartezeit von ca. 30 Minuten ein.
Die erforderlichen Gesetzestexte werden vom Lehrstuhl zur Verfügung gestellt. Es ist erlaubt (aber nicht erforderlich), die eigenen Gesetzestexte mitzubringen. Betr. zulässige Hilfsmittel gelten dieselben Vorgaben wie für die schriftliche oder mündliche Prüfung „Immaterialgüterrecht“ im FS25.
Die Vorlesung wird als Präsenzveranstaltung durchgeführt. Die Veranstaltung ist als Vorlesung konzipiert, sie beruht aber auch auf der Interaktion mit den Studierenden. Die Veranstaltungen wird deshalb nicht aufgezeichnet und nicht als Podcast zur Verfügung gestellt.
Die Vorlesung findet zu den im Vorlesungsverzeichnis angegebenen Zeiten statt.
Bei organisatorischen Fragen wenden Sie sich bitte an lst.thouvenin@ius.uzh.ch.
Fragen zum Inhalt der Vorlesung und zur Prüfung werden nur in der Vorlesung beantwortet.
Die Vorlesungsunterlagen werden auf OLAT aufgeschaltet. Bitte schreiben Sie sich via OLAT für die Vorlesung (Immaterialgüterrecht: Urheber- und Designrecht FS25) ein, um Zugang zu den Vorlesungsunterlagen zu erhalten.