Navigation auf uzh.ch
Alle Hinweise zu den Prüfungen finden sie hier.
Keine Nachbesprechungen und -korrekturen der Bachelor-Prüfung
Bei Bachelor-Prüfungen besteht kein formloses Berichtigungsverfahren. Auf Grund der Vielzahl von Prüfungen und beteiligter Korrekturassistierenden kann vom Lehrstuhl eine Nachbesprechung einzelner Problemfälle oder der gesamten Arbeit daher nicht mehr angeboten werden.
Sollten in den korrigierten Prüfungen Unstimmigkeiten auftauchen, muss eine Einsprache an den Fakultätsvorstand gerichtet werden. Die Einsprachefrist beträgt 30 Tage nach Erhalt der Leistungsausweise (§ 46 RVO).
Gegen den Einspracheentscheid des Fakultätsvorstandes kann Rekurs bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen erhoben werden (§ 6 Verordnung über Organisation und Verfahren der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen).