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Studierende, welche bei Prof. Picht eine Masterarbeit in den Schwerpunktbereichen des Lehrstuhls (schweizerisches und europäisches Wettbewerbs-, Kartell-, Lauterkeits-, Immaterialgüter- und Kollisionsrecht, v.a. internationales Erb- und Gesellschaftsrecht) schreiben möchten, können sich mit folgenden Unterlagen und Angaben über die E-Mail-Adresse lst.picht@ius.uzh.ch bewerben:
Falls Prof. Picht die Betreuung der Arbeit übernimmt, wird mit dem/der Studierenden ein Termin für die Dispositionsbesprechung vereinbart, an welchem auch die Masterarbeitsvereinbarung unterschrieben wird. Dies ist die einzige inhaltliche Besprechung, weshalb die Studierenden im eigenen Interesse gehalten sind, ihre inhaltlichen Fragen für diesen Termin vorzubereiten.
Es wird empfohlen, die publizierte Formatvorlage des Lehrstuhls zu verwenden. Selbstverständlich erfolgt die Verwendung der Formatvorlage letztlich aber freiwillig. Bei Nichtverwendung der Formatvorlage sind folgende Formalien einzuhalten:
Der Umfang der Arbeit bestimmt sich anhand der anzurechnenden ECTS-Punkte:
ECTS |
Seiten |
Zeichen (inkl. Leerzeichen und Fussnoten, ohne Titelblatt und Verzeichnisse) |
12 |
ca. 40–45 |
ca. 100’000–112’500 |
Die Seitenobergrenze ist strikt einzuhalten, ihr Überschreiten führt zu Notenabzug. Die Arbeit ist spätestens am vereinbarten Abgabetermin elektronisch im PDF- sowie Word-Format (per E-Mail an lst.picht@ius.uzh.ch oder durch Abgabe USB-Stick) einzureichen. Verspätet eingereichte Arbeiten werden prinzipiell nicht mehr entgegengenommen.
Masterarbeiten sollten insbesondere auch die eigenständige Beurteilung und Meinung des Verfassers/der Verfasserin zum Ausdruck bringen, welche als solche zu kennzeichnen ist. Die Studierenden sind also gehalten, den Rechts- und Meinungsstand wiederzugeben, sich aber nicht hierauf zu beschränken. Es ist sinnvoll, Ansätze zu einer solchen eigenständigen inhaltlichen Leistung bereits in die Disposition aufzunehmen.
Inhaltliche Fragen sind nur am Besprechungstermin möglich und anschliessend ausgeschlossen. Formelle Aspekte können im Einzelfall mit dem zuständigen Assistenten / der zuständigen Assistentin besprochen werden.