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Am Lehrstuhl Prof. Loacker können Sie während des Studiums und je nach Semesterangebot schriftliche Studienarbeiten verfassen.
Dissertationsprojekte bedürfen einer vorgängigen Individualvereinbarung mit dem Lehrstuhlinhaber (s.u.).
Bitte beachten Sie, dass für schriftliche Arbeiten die Rahmenverordnungin der geltenden Fassung zur Anwendung gelangt.
Gegenstand der Fallbearbeitung ist das vertragliche Leistungsstörungsrecht und/oder das ausservertragliche Schadenersatzrecht. Die erfolgte Absolvierung der Vorlesungen OR I und Haftpflichtrecht wird vorausgesetzt. Sofern fallabhängig Aspekte zu bearbeiten sind, die Gegenstand der Vorlesung OR II bilden, wird der selbständige Erwerb der entsprechenden Kenntnisse erwartet.
Der Einschreibungszeitpunkt wird über das Studierendenportal bekannt gegeben.
Zu diesem Zeitpunkt wird ein Online-Zugriff auf den zu bearbeitenden Sachverhalt sowie auf weiterführende Hinweise freigeschaltet. Die Fallbearbeitung wird komplett und ausschliesslich über OLAT abgewickelt. Sie werden nach Ablauf der Stornierungsfrist von uns automatisch zum OLAT-Kurs hinzugefügt.
Die Einreichung erfolgt ausschliesslich elektronisch (als PDF) über OLAT und ist ausserhalb dieses Zeitfensters nicht möglich. Die nicht fristgerechte Abgabe hat eine negative Bewertung zur Folge.
Die Besprechung der Fallbearbeitung findet am Ende des Semesters statt.
Bitte beachten Sie zudem die allgemeinen Informationen der Fakultät zu den Fallbearbeitungen und Fristen.
Für eine Fallbearbeitung gelten umfangmässig – exklusive Deckblatt, Verzeichnisse und Eigenständigkeitserklärung – folgende Vorgaben:
Sofern unser Lehrstuhl Proseminare veranstaltet, finden Sie die entsprechenden Angaben im Vorlesungsverzeichnis.
Für eine Proseminararbeit von 3 ECTS gelten bei uns umfangmässig - exklusive Deckblatt, Verzeichnisse und Eigenständigkeitserklärung - folgende Angaben:
Grundsätzlich betreut Prof. Loacker Bachelorarbeiten nur im Rahmen eines Seminars. Ausnahmen können in Einzelfällen im Bereich des Technologierechts gemacht werden.
Für eine Bachelorarbeit von 6 ECTS gelten bei uns umfangmässig - exklusive Deckblatt, Verzeichnisse und Eigenständigkeitserklärung - folgende Angaben:
Grundsätzlich betreut Prof. Loacker Masterarbeiten nur im Rahmen eines Seminars. Ausnahmen können in Einzelfällen im Bereich des Technologierechts gemacht werden.
Für eine Masterarbeit von 12 ECTS gelten bei uns umfangmässig - exklusive Deckblatt, Verzeichnisse und Eigenständigkeitserklärung - folgende Angaben:
Der Abschluss einer Masterarbeitsvereinbarung (erhalten Sie am Lehrstuhl) verlangt insbesondere folgende Angaben:
Weitere Hinweise zum Verfassen einer Masterarbeit am Lehrstuhl Prof. Loacker finden Sie in unseren Zitierrichtlinien, welche Sie in der Vorbesprechung zum jeweiligen Seminar erhalten.
Die Betreuung eines Dissertationsprojekt ist in folgenden Fachbereichen möglich:
Einem Betreuungsgesuch, das per E-Mail direkt an den Lehrstuhlinhaber zu richten ist, sind folgende Unterlagen beizufügen:
Die von den Gesuchstellenden einzuhaltenden administrativen und formalen Vorgaben finden sich hier.
Die entsprechenden Abklärungen bei der Dokumentationsstelle für schweizerische, juristische Dissertationen in Fribourg sind selbständig vorzunehmen.
Eine Auflistung der einzureichenden Unterlagen für den Abschluss des Doktorats finden Sie hier.