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Das elementare Grundrecht der Meinungsfreiheit darf nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt werden. Prof. Glaser ist der Meinung, dass die Grenze bei Beleidigungen liegt, und zwar unabhängig davon, ob diese im echten Leben oder im Internet stattfinden. Probleme können sich dabei unter anderem mit Facebook ergeben, da diese Plattform häufig für politische Diskussionen verwendet wird und als privater Anbieter nicht den staatlichen Schutzpflichten untersteht.