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Der Grosse Rat im Kanton Bern diskutiert aktuell über verschieden Anpassungen der Kantonsverfassung. Unter anderem stehen mit einer möglichen Abschaffung des Volksvorschlags und des Eventualantrags auch Änderungen an den kantonalen Volksrechten zur Debatte. Prof. Andreas Glaser wurde durch die SAK (Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen) beauftragt, verschiedene Fragen bezüglich der genannten Volksrechte zu klären. Die Autoren kommen im Gutachten zum Schluss, dass aufgrund Lehre und Erfahrungen kein Bedarf besteht, an der aktuellen Rechtslage etwas zu ändern.