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Nachdem Professor Glaser in einem Beitrag zusammen mit Florian Frei die rechtswidrige Praxis der Wahlbehörden bezüglich der Zulassung von Unterlistenverbindungen kritisiert hatte, schreitet die Staatspolitische Kommission des Nationalrates nun zur Klärung: Das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) soll so geändert werden, dass Unterlistenverbindungen nur noch innerhalb der selben Partei zugelassen werden. Die Kommission stützt sich bei ihrer Formulierung auf den Aufsatz von Glaser und Frei.