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Die Initiative für eine autofreie Altstadt in Bülach sorgt für Diskussionen, weil der Stadtrat diese für ungültig erklären lassen wollte, da die verlangte Verkehrsanordnung nicht Gegenstand einer Volksinitiative sein könne. Das Parlament stellte sich auf den Standpunkt, dass Volksrechte im Zweifelsfalle nicht eingeschränkt werden dürfen. Andreas Glaser hatte zu dieser Streitfrage im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission ein Gutachten erstellt. Er vertritt darin die Ansicht, dass es sich bei der Initiative um einen Auftrag an das Parlament handelt, das Anliegen der Sperrung mittels eines Rechtsaktes zu erfüllen, der dem Referendum untersteht.