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Nachdem bereits im Mai die Spracheninitiative aus dem Kanton Graubünden vom Bundesgericht für gültig befunden wurde, hält nun auch die Ungültigerklärung der Sonderjagd-Initiative vor dem höchsten Schweizer Gericht nicht stand. Prof. Glaser kritisiert im Beitrag die rechtswidrigen Ungültigerklärungen durch den Kanton Graubünden und die damit einhergehende Verletzung der demokratischen Rechte des Volkes.