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Prof. Glaser hält fest, dass Auslandschweizerinnen verfassungsmässig dieselben Rechte haben wie die Inlandschweizer und deshalb auch tatsächlich die Möglichkeit zu wählen und abzustimmen haben müssen, was aber in der Praxis mit einigen Problemen einhergeht. Diskutiert wird auch, ob die Auslandschweizer ihre politischen Rechte noch Jahrzehnte, nachdem sie die Schweiz verlassen haben, beibehalten sollen und welche rechtlichen Probleme damit einhergehen.