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Der Streit um die Zulässigkeit der Einmischung der Landeskirchen in die Kampagne zur Konzernverantwortungsinitiative geht in eine neue Runde. Nachdem die Jungfreisinnigen eine Beschwerde gegen das Engagement der Kirchen in vier Kantonen Beschwerde eingereicht hatten, bezieht nun die Bundeskanzlei Position. Sie taxiert das Verhalten der Landeskirchen als intransparent und unverhältnismässig und folgt damit der Meinung von Prof. Glaser, der bereits zu einem früheren Zeitpunkt vom Bundesgericht einen Leitentscheid gefordert hatte, um die unklare Rechtslage zu beleuchten.