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Nach der knappen Ablehnung der Initiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" im Jahr 2016 hatten mehrere Mitglieder der CVP eine Abstimmungsbeschwerde dagegen eingereicht. Diese wurde nun am 10. April 2019 vom Bundesgericht gutgeheissen. Durch eine erhebliche Falschinformation im Abstimmungsbüchlein des Bundesrates kam es zu einer Verletzung des Transparenz-Gebotes und damit der Abstimmungsfreiheit der Stimmberechtigten. Dies veranlasste das Bundesgericht, erstmals in seiner Geschichte eine eidgenössische Abstimmung für ungültig zu erklären und aufzuheben. Prof. Glaser äussert sich dabei in verschiedenen Medien zu diesem historischen Entscheid. Insbesondere geht er auf die Konsequenzen dieses Urteils für die Praxis der Behörden und für die direkte Demokratie auf Bundesebene ein.