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Im Zuge der Ausarbeitung einer neuen Kantonsverfassung für den Kanton Wallis hat der federführende Verfassungsrat im Bereich der politischen Rechte ein Novum geschaffen. Unter dem Titel des Gemeindereferendums soll es inskünftig für 15 Gemeinden möglich sein, eine Gesetzesinitiative einzureichen oder das Referendum zu ergreifen. Im Gespräch mit der Tageszeitung 'Walliser Bote' führt Andreas Glaser aus, das Gemeindereferendum stelle im Kontext der demokratischen Rechte einen gewissen Fremdkörper dar. Anders als bei den Volksrechten entscheide hier die Exekutive über die Ergreifung, was demokratiepolitisch fragwürdig sei.