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Louis Gebistorf

Die rechtliche Stellung der Gemeinden in kantonalen Plangenehmigungsverfahren für Windenergieanlagen

Während die Windenergie in der Schweiz einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit im Winter und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen leisten könnte, kommt ihr Ausbau nur schleppend voran. Ein Grund dafür sind langwierige Planungs- und Bewilligungsverfahren, die mitunter über zwanzig Jahre in Anspruch nehmen.

Um dem entgegenzuwirken, haben mehrere Kantone konzentrierte Plangenehmigungsverfahren für Windenergieanlagen eingeführt oder entsprechende Gesetzesvorhaben initiiert. Der sogenannte «Beschleunigungserlass» des Bundes, derzeit in parlamentarischer Beratung, würde gar eine Pflicht zur Einführung solcher Verfahren für Windenergieanlagen von nationalem Interesse mit sich bringen.

In Abweichung des klassischen planerischen Stufenbaus mit einer starken Stellung der Gemeinden zeichnen sich diese Plangenehmigungsverfahren durch eine Verfahrenskonzentration bei der kantonalen Exekutive aus. Was bedeutet dies für die demokratische Legitimation, insbesondere auf lokaler Ebene? Kann auf kommunaler Ebene (direktdemokratisch) mitentschieden werden? Welche rechtlichen Instrumente stehen den Gemeinden zur Verfügung, um anderweitig auf kantonale Plangenehmigungsverfahren Einfluss zu nehmen?

Das Dissertationsprojekt analysiert am Beispiel der Windenergie aus rechtswissenschaftlicher Perspektive, wie der Konflikt zwischen dem Ziel einer beschleunigten Energiewende und dem Ideal breiter Partizipation bis auf Gemeindeebene in der Schweiz bewältigt wird. Im Fokus steht die verfahrensrechtliche Stellung der Gemeinden in den kantonalen Plangenehmigungsverfahren, wobei unterschiedliche Arten der Partizipation analysiert werden. Ausgehend von den Rahmenbedingungen des übergeordneten Rechts, widmet sich die Arbeit hauptsächlich den unterschiedlichen Verfahrensausgestaltungen in den Kantonen.