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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Fiocchi

Privatrechtsgeschichte (Institutionen)

Leitfaden Vorlesung HS19: Die Stellung der Frau in der Kodifikationsbewegung

 

Datum & Raum

Herbstsemester, Freitag 12.15-13.45 Uhr, RAI-H-041

Die Vorlesung vom 11.10.2019 findet am 9.10.2019 von 8.15 bis 9.45 Uhr im Hörsaal RAI-F-041 statt.

(Für abweichende Daten, siehe Vorlesungsverzeichnis)

 

Kurssprache

Deutsch

 

Sprechstunden

Jeden Freitag von 14.30 bis 16.30 (Büro RAI-H-097)

Anfragen für einen Termin ausserhalb der Sprechstunde bitte an elisabetta.fiocchi@rwi.uzh.ch senden.

 

Vorkenntnisse

Es wird erwartet, dass die Studierenden Grundkenntnisse in der Rechtsgeschichte (entsprechend dem Bachelor Niveau der UZH) mitbringen. Die Veranstaltung zählt zum Wahlpflichtpool “Grundlagen” auf der Masterstufe. Sie steht selbstverständlich auch Hörerinnen und Hörern anderer Fakultäten offen. Der Leistungsnachweis (6 ECTS) wird auf der Grundlage einer Prüfung erbracht. Nähere Hinweise dazu werden in der Veranstaltung kommuniziert.

 

Pflichtlektüre

Die Vorlesung umfasst die Lektüre von Primärquellen, sowie von kritischen Abhandlungen über Recht und Juristen in deren Kontext.

 

Inhalt der Vorlesung

Ziel der Vorlesung ist es, die Geschichte der Rechtsquellen anhand der Ereignisse in Europa und der Schweiz von der Neuzeit bis zum 20. Jahrhundert aufzuzeigen. Die Vorlesung wird anhand historischer und vergleichender Methoden ein konkretes Verständnis der Privatrechtsgeschichte vermitteln – von der Moderne, dem sogenannten "Age of Reforms" und dem Zeitalter der Kodifikationen bis zum 20. Jahrhundert.

In der diesjährigen Vorlesung wird dem Thema "die Stellung der Frau während der Kodifikationsbewegung" besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Zudem werden vertieft weitere Themen der Privatrechtsgeschichte behandelt unter anderem das Rechtsinstitut der Ehe, die Entwicklung des Rechtssubjekts und die Herausbildung verschiedener Eigentumskonzepte. Die komplexen historischen Beziehungen zwischen dem öffentlichen und privaten Recht werden anhand des Studiums der Quellen von Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung aus europäischer und globaler Perspektive betrachtet. Die Studierenden sollen dabei vertiefte Kenntnisse über die Zusammenhänge zwischen der Rechtsgeschichte und der politischen, sozialen und rechtlichen Ideengeschichte erhalten.

Der Untersuchungsrahmen umfasst die Zusammenhänge zwischen Rechtslage, Gesetzgebung und Jurisprudenz; zwischen Entwicklung der Institutionen und Rechtsentwicklung; zwischen Rechtsgeschichte und Politik- und Wirtschaftsgeschichte; sowie zwischen Gesellschafts- und Ideengeschichte. Es werden sowohl Ausbildung und Rolle der Juristen als auch die Bedeutung der wissenschaftlichen Methode und der Rechtslehre analysiert.

Dabei steht die rechtshistorische Untersuchung der Person als Rechtsträger im Vordergrund: die Person in ihrem territorialen Bezug; die Person in ihren zwischenmenschlichen Beziehungen mit juristischer Relevanz (Ehe und Scheidung); die Person in ihren Beziehungen zum Staat oder anderen politischen Entitäten; sowie die Person als Mitglied einer bestimmten Gesellschaft mit besonderen Eigenschaften.

Folgende zentrale Fragen werden wir im Laufe des Kurses entwickeln und analysieren: welche Rolle hatte die Person aus juristischer Sicht innerhalb der Entwicklung spezifischer Normensysteme? Wie ist das Verhältnis zwischen Gesellschaft, Geschichte und Recht zu verstehen? Welche Rolle spielten die Kodifikationen? Welche Auswirkungen hatten die europäischen Kodifikation auf globaler Ebene? Welche Rolle spielte das Eigentum  in der juristischen Debatte? Wie wurden Ehe und Scheidung der Ehepartner konzipiert und  in den verschiedenen rechtsgeschichtlichen Kontexten umgesetzt?

Skript (PDF, 175 KB)