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Anwältinnen und Anwälte bewegen sich in einem Spannungsfeld: Einerseits sind sie unabhängige, unternehmerisch tätige Berufsleute, die entgeltliche Dienstleistungen erbringen. Andererseits spielen sie für den Zugang zur Justiz - und damit für die Verwirklichung der Rechtsordnung - eine wichtige Rolle. Anwältinnen und Anwälte haben insofern besondere Pflichten, aber auch Rechte. Der Ausgleich dieser teilweise gegenläufigen Interessen ist Gegenstand des Anwaltsrechts, das seinerseits zwei Pole aufweist: Es ist teilweise öffentlich-rechtlicher Natur (Zulassung, Berufsregeln, Aufsicht, Freizügigkeit), teilweise privatrechtlich geregelt (Mandatsverhältnis zur Klientschaft). Die Darstellung dieser komplexen Rechtslage ist Gegenstand dieser Vorlesung.
V.-Nr. | 0204 |
Dozent: | Lorenz Droese |
Termine: |
siehe VVZ |
Raum: |
RAI-J-031 |
Veranstaltungsformat: | Präsenzveranstaltung |
Vorlesungsmaterialien: | werden im Verlaufe der Veranstaltung sukzessive auf der Lehrstuhlwebseite in den Materialien publiziert |