I. Themenanfrage
Prof. Droese betreut primär Masterarbeiten im Bereich des Zivilverfahrensrechts. Wenn am Lehrstuhl ein Seminar angeboten wird, sind Masterarbeiten in dem entsprechenden Semester nur in diesem Rahmen möglich. In Semestern ohne Seminar können sie frei verfasst werden. Das jeweilige Seminarangebot ist dem Vorlesungsverzeichnis bzw. der Fakultäts- und der Lehrstuhlwebsite zu entnehmen.
Wer ausserhalb eines Seminars eine Masterarbeit verfassen möchte, richtet eine Anfrage per E-Mail an den Lehrstuhl (lst.droese@rwi.uzh.ch). Diese sollte folgende Angaben enthalten:
- Titel der geplanten Arbeit und knappes Exposé sowie vorläufige Gliederung (insgesamt eine bis max. zwei Seiten)
- Angabe des Semesters, für welches die Arbeit angerechnet werden soll, und geplanter Abgabetermin
- Bestätigung der erfolgten Einschreibung im Masterstudium
Falls Prof. Droese die Betreuung der Arbeit übernimmt, wird eine Masterarbeitsvereinbarung abgeschlossen. Diese bewahren Sie auf und geben sie gemeinsam mit der fertigen Masterarbeit ab. Das entsprechende Formular ist hier (PDF, 1 MB)abrufbar.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Disposition mit Prof. Droese zu besprechen (bei dieser Gelegenheit wird auch die Masterarbeitsvereinbarung unterzeichnet). Die Verantwortung für die Gliederung und Eingrenzung der in der Masterarbeit zu behandelnden Themen liegt jedoch bei Ihnen.
II. Rücktritt
Bei freien Masterarbeiten haben Sie bis zur Dispositionsbesprechung die Möglichkeit, vom Abfassen der Arbeit abzusehen; ein späterer Rücktritt hat die Note 1 zur Folge.
Bei Masterarbeiten, die Sie im Rahmen eines Seminars verfassen, können Sie bis zum Ablauf der im Anmeldetool angesetzten Stornierungsfrist vom Abfassen absehen; ein späterer Rücktritt hat die Note 1 zur Folge.
III. Umfang der Arbeit: 12 ECTS
Gemäss RVO 2021 haben die Masterarbeiten einen fixen Umfang von 12 ECTS-Credits. Wer bereits erfolgreich eine Masterarbeit verfasst hat, kann keine weiteren Masterarbeiten absolvieren. Diese Regelung gilt ab Herbstsemester 2021 für alle Studierenden.
Für die Vergabe der ECTS-Credits gilt hinsichtlich des Umfangs und Arbeitsaufwands das nachfolgende Raster als Richtlinie:
ECTS-Punkte |
Seitenanzahl |
Arbeitsstunden |
12 |
ca. 40 |
360 |
Abweichungen von +/- 10% sind erlaubt. Bei grösseren Abweichungen ist möglichst frühzeitig, jedenfalls aber vor Abgabe der Arbeit mit dem Lehrstuhl Rücksprache zu nehmen, denn sie werden nur in besonderen Fällen zugelassen.
IV. Formelle Anforderungen für Masterarbeiten
Bei Zeilenabstand 1.5, Schriftart Times New Roman und Schriftgrösse 12 Punkt (in den Fussnoten einfacher Abstand und Schriftgrösse 10) und Seitenrändern oben 2.5 cm, unten 2 cm, links 2.5 cm und rechts 4.5 cm sollten Masterarbeiten ca. 40 Seiten umfassen (Richtwert). Verwenden Sie Blocksatz und automatische Silbentrennung.
Die Arbeit ist mit einem Deckblatt zu versehen, aus welchem «Universität Zürich» sowie Name, Vorname, Adresse, E-Mail-Adresse, Matrikel-Nr. und Semesterzahl inkl. Angabe der Studienordnung der Verfasserin/des Verfassers sowie das bearbeitete Thema ersichtlich sind. Sie muss als Masterarbeit bezeichnet sein. Sie ist in einfacher Ausführung, ungebunden und ungeheftet einzureichen.
Neben einem Abkürzungsverzeichnis muss die Arbeit ein genaues (alphabetisch nach Autoren bzw. Herausgeberinnen geordnetes) Literaturverzeichnis enthalten, in das alle zitierten Werke aufgenommen sind (inkl. Zeitschriftenaufsätze und Urteilsanmerkungen, aber ohne Gerichtsentscheide; für diese und für zitierte Materialien ist - falls angezeigt - allenfalls ein separates Entscheid- bzw. Materialienverzeichnis anzufertigen). Für Hinweise zum Zitieren seien empfohlen RAPHAEL HAAS/FRANZISKA M. BETSCHART/DANIELA THURNHERR, Leitfaden zum Verfassen einer juristischen Arbeit, 5. Auflage, Zürich/St. Gallen 2022 und PETER FORSTMOSER/REGINA OGOREK/BENJAMIN SCHINDLER, Juristisches Arbeiten, 6. Auflage, Zürich 2018. Bedenken Sie bei der Literaturrecherche, dass die Schweiz ein mehrsprachiges Land ist und berücksichtigen Sie nach Möglichkeit auch Stimmen aus anderen Sprachregionen.
Jede Wiedergabe fremder Auffassungen ist zu belegen. Konsultieren und zitieren Sie wenn immer möglich die Primärquellen. Achten Sie auf eine eigenständige Formulierung und geben Sie (fremde) Gedankengänge möglichst in eigenen Worten wieder. Wörtliche Zitate sind nur angezeigt, wenn es auf den exakten Wortlaut ankommt. Jede wörtliche Übernahme ist klar zu kennzeichnen (vgl. Merkblatt für den Umgang mit Plagiaten).
Am Ende ist die Arbeit mit Datum zu versehen und zusammen mit der Selbständigkeits- und Plagiatserklärung handschriftlich zu unterzeichnen (Wortlaut gemäss Merkblatt zu den Leistungsnachweisen (RS 4.1.3), Ziff. 3.2).
V. Abgabe der Arbeit
Die fertiggestellte Arbeit ist am vereinbarten Abgabetermin in einfacher Ausführung per Post (Poststempel entscheidend; kein Einschreiben; A-Post Plus möglich) oder persönlich sowie in elektronischer Form (Word und PDF) zusammen mit der Masterarbeitsvereinbarung (siehe unter I.) einzureichen: Universität Zürich, Rechtswissenschaftliches Institut, Lehrstuhl Droese, Treichlerstrasse 10/358, 8032 Zürich; E-Mail: lst.droese@ius.uzh.ch. Eine verspätete Abgabe hat die Note 1 zur Folge. Eine Nachbesserung der Arbeit ist nicht möglich.