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Das schweizerische Vertragsrecht basiert auf dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Diese ist in der Privatrechtsordnung zentral. So kann jede potentielle Vertragspartei grundsätzlich frei entscheiden, ob und mit wem sie welchen Vertrag zu welchen Konditionen eingeht. Dennoch gibt es absolute Schranken der Privatautonomie, wie etwa in der Rechts- oder Sittenwidrigkeit oder der Übervorteilung der gegenüberstehenden Vertragspartei. Ziel des Proseminars ist es, diese Schranken zu beleuchten.
Das Verständnis der Thematik wird anhand der Analyse, Diskussion und Kommentierung einschlägiger Rechtsprechung des Bundesgerichts, kantonaler Gerichte, sowie von wissenschaftlichen Beiträgen gefestigt. Die Studierenden lernen ausserdem anhand dieser Materialien, sich kritisch mit Gerichtsurteilen und der Perspektive der Lehre auseinanderzusetzen. Die Interaktivität und Diskussion der Themen sowie das Aneignen des rechtswissenschaftlichen Handwerks stehen im Vordergrund der Veranstaltung.
Gruppe 1 | Freitag 8:00 - 9:45 | Valerie Brunner | Raum: SOE F 2 | valerie.brunner@ius.uzh.ch |
Gruppe 2 | Freitag 8:00 - 9:45 | Maurus Furger | Raum: SOF E 17 | maurus.furger@uzh.ch |
Gruppe 3 | Freitag 8:00 - 9:45 | Jonathan Steiner | Raum: KO2-F-172 | jonathan.steiner@ius.uzh.ch |
Gruppe 4 | Freitag 8:00 - 9:45 | Patrick Wittum | Raum: SOC-F-101 | patrick.wittum@ius.uzh.ch |
Die Thematik des Proseminars wird in einer allgemeinen Einführungsveranstaltung dargelegt und diskutiert. Ferner wird die Vorgehensweise für die Abfassung einer schriftlichen Arbeit aufgezeigt, dabei wird an die Lehrveranstaltungen Juristische Arbeitstechnik angeknüpft.
Im Rahmen einer Schreibphase bereiten die Studierenden schriftliche Arbeiten zu den jeweils zugeteilten Themen vor, welche sie in Kurzreferaten präsentieren.
Die Arbeiten sollen die Hauptfragestellung der Urteile herausfiltern und zusammenfassen und – unter Auseinandersetzung mit der weiteren Rechtsprechung bzw. den entsprechenden Lehrmeinungen – den Entscheid kommentieren.
Die Referate sollen die Entscheide und wissenschaftlichen Beiträge zusammenfassen, (kritisch) kommentieren und insbesondere Diskussionsmaterial für das Plenum liefern.
Anmeldungen sind über das Modulbuchungstool einzureichen (beachten Sie die Fristen). Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.
Nach erfolgter Gruppeneinteilung ist eine Einschreibung in die entsprechende OLAT Gruppe vorzunehmen.
Nach Bestätigung der Anmeldung sind die Studierenden gebeten drei Präferenzthemen (unter Angabe der Prioritäten 1–3) aus der Themenliste Ihren jeweiligen Gruppenleitern mitzuteilen. Die Angaben betreffend die Gruppenleiter:innen sind in den Gruppeninformationen auf OLAT zu finden. Bitte reichen Sie ihre Präferenzen bis zum 17. September bei Ihren Gruppenleitern ein.
Das Seminar wird als Präsenzveranstaltung geführt. Die Studierenden sind verpflichtet, an der Veranstaltung teilzunehmen. Sollte die Teilnahme an einer Veranstaltung nicht möglich sein, ist dies der Gruppenleiter:in mitzuteilen und ggf. ein ärztliches Attest einzureichen.
Die zugehörigen Materialien werden den Studierenden über OLAT zur Verfügung gestellt.
Die Themenliste (PDF, 27 KB) und den Zeitplan (PDF, 130 KB) finden Sie hier.
Der Leistungsnachweis besteht in einer schriftlichen Arbeit. Diese wird nicht benotet, d.h. mit «pass» oder «fail» bewertet. Um die Proseminararbeit mit einem «pass» zu bestehen, muss sie formellen und materiellen Anforderungen genügen. Dabei werden die Arbeiten nach diesen Kriterien separat bewertet. Die Formalien sind somit nicht zu vernachlässigen.
In die Bewertung wird auch die Beteiligung und das Kurzreferat einfliessen.
Hinweise für die schriftliche Entscheidbesprechung
Die Entscheidbesprechung darf nicht mehr als 25.000 Zeichen ohne Leerzeichen, mit Fussnoten umfassen (exkl. Titelblatt, Verzeichnisse, Eigenständigkeitserklärung).
Vor der Bearbeitung des Entscheides sollte die einschlägige Literatur zum konkreten Verfassen juristischer Arbeiten konsultiert werden. Es wird erwartet, dass Rechtsprechung und Literatur (Lehrbücher, Kommentare, allenfalls Zeitschriftenaufsätze) und weitere juristische Quellen zitiert werden. Ebenso wird Wert auf ein umfassendes und korrektes Inhalts-, Literatur- und Abkürzungsverzeichnis gelegt.
Für Aufbau und Gliederung der Arbeit sowie für die Zitierweise der verwendeten Quellen gibt es verschiedene Konzepte. Empfohlen wird insbesondere
Den Bearbeitern kommt hierbei eine gewisse Freiheit zu. Eine gewählte Zitierweise ist in der ganzen Arbeit beizubehalten (einheitliches und kohärentes Zitieren). Oberste Maxime ist, dass der Leser die zitierten Quellen auffinden kann.
Die Arbeit sollte ein Inhalts-, Abkürzungs-, Literatur- und – falls Materialien (Botschaften, Ratsprotokolle) verwendet werden – Materialienverzeichnis enthalten. Ein Judikaturverzeichnis ist nicht erforderlich.
Die Entscheidbesprechung ist wie folgt zu formatieren:
Einreichung und Abgabetermin
Die Abgabe erfolgt per E-Mail sowohl an die E-Mailadresse der jeweiligen Gruppenleiter:in
als auch an lst.atamer@ius.uzh.ch (als PDF- und Wordfassung). Die Arbeit ist mit Vor- und Nachnamen zu beschriften (z.B. Muster.Max.pdf/Muster.Max.docx). Wird keine Arbeit abgegeben oder erfolgt das Einreichen verspätet, wird die Leistung mit einem «fail» bewertet.
Referate
Das Referat soll 10 Minuten dauern (nicht länger, bzw. kürzer). Wir bitten Sie, Ihre Präsentation im Vorfeld jeweils auf ihre Länge zu prüfen (Zeit stoppen o.ä.). Bitte beachten Sie, dass bei Überschreiten der 10-Minuten-Schwelle die Präsentation (aus Fairnessgründen) abgebrochen wird. Die anschliessende Diskussion wird in die zeitliche Limite nicht eingerechnet.
Zu jedem Kurzreferat ist jeweils eine Präsentation zu erstellen. Alle Präsentationen sind im Vorhinein digital (im PowerPoint Format) abzugeben (ebenfalls sowohl an die E-Mailadresse der jeweiligen Gruppenleiter:in als auch an lst.atamer@ius.uzh.ch). Bitte bringen Sie Ihre Präsentation auch auf einem USB-Stick zu Ihrem Vortragstermin mit.