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Rechtswissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl Atamer

Bachelor- und Masterarbeiten

Allgemeines

Frau Prof. Atamer betreut Bachelor- und Masterarbeiten innerhalb des Privatrechts, der Rechtsvergleichung des Privatrechts sowie des Konsumentenrechts – in der Regel im Rahmen einer Seminararbeit. In begründeten Fällen kann jedoch eine Ausnahme für Masterarbeiten gemacht werden. Bachelorarbeiten hingegen können nicht ausserhalb eines Seminars betreut werden (vgl. hier).

Nachfolgende Vorgaben betreffend die Formalien gelten sinngemäss auch für Bachelorarbeiten. Soweit diese Webseite keine Vorgaben macht, gelten die Merkblätter und Beschlüsse der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich.  

Seminare

Aktuelle Seminare des Lehrstuhls finden Sie hier.

Vorgehen

Wenn Sie am Lehrstuhl Atamer eine Masterarbeit ausserhalb eines Seminars schreiben möchten, kontaktieren Sie den Lehrstuhl per E Mail (lst.atamer@ius.uzh.ch). Sie sind gebeten, dabei folgende persönliche Angaben und Leistungsausweise elektronisch einzureichen:

Persönliche Angaben

  • Vor- und Nachname;
  • E-Mail;
  • Matrikel-Nr.; und
  • Semesterzahl.

Leistungsausweise

  • BLaw Zeugnis; und
  • MLaw Leistungsausweis (soweit vorhanden).

Masterarbeit

  • Möglichst genaue Umschreibung des zu behandelnden Themas (idealerweise Disposition);
  • Beginn der Arbeit;
  • Voraussichtlicher Abgabetermin; und
  • Angestrebte Anzahl ECTS-Punkte.  

Anschliessend an die Prüfung Ihrer Anfrage werden Sie schnellstmöglich über das weitere Vorgehen informiert. Aus Kapazitätsgründen kann pro Semester nur eine begrenzte Anzahl Arbeiten ausserhalb eines Seminars betreut werden.

Umfang

  • Bachelorarbeiten zu 6 ECTS umfassen 20 Seiten mit max. 50.000 Zeichen.
  • Masterarbeiten zu 12 ECTS umfassen 40 Seiten mit max. 100.000 Zeichen.  

Die Zeichenanzahl bezieht sich auf den reinen Textteil inkl. Fussnoten, aber ohne Deckblatt und Verzeichnisse. 1 Seite entspricht 2'500 Zeichen inkl. Leerzeichen.

Inhaltliches

Durch eine Bachelor- bzw. Masterarbeit sollen die Studierenden unter Beweis stellen, dass sie

  • selbständig ein juristisches Problem nach wissenschaftlichen Grundsätzen bearbeiten können;
  • einschlägige Rechtsquellen, Literatur und Rechtsprechung zu einem Thema finden und strukturiert wiedergeben können;
  • fähig sind, verschieden Lösungsansätze eines Problems logisch und kritisch darzustellen und eine begründete Wahl unter diesen Ans¬ätzen zu treffen bzw. neue Ansätze zu entwickeln;  
  • die juristischen Methoden der Argumentation beherrschen; und  
  • falls vorausgesetzt, sich Wissen bezüglich anderer Rechtsordnungen aneignen und dieses mit den Lösungen des schweizerischen Rechts vergleichen können.  

Formelles

Erwartet wird eine nach wissenschaftlichen Grundsätzen verfasste Arbeit. Empfohlen ist daher die Orientierung an einem einschlägigen Werk (wie z.B. Forstmoser/Ogorek/Schindler, Juristisches Arbeiten, 7. Aufl., Zürich 2023) zur entsprechenden formellen Gestaltung sowie Zitierung.

Bei der Formatierung der Arbeit sind Sie – mit Ausnahme der nachfolgenden Aspekte – grundsätzlich frei. Achten Sie jedoch dabei auf die formelle Einheitlichkeit.  

Ein Rand von 4 cm rechts sowie ein Zeilenabstand von 1,5 ist einzuhalten. Ferner sollte der Absatz im Blocksatz mit automatischer Silbentrennung formatiert werden. Eine fehlerfreie Sprache sowie eine saubere juristische Fachsprache wird vorausgesetzt.

Die Arbeit ist zu datieren und zu unterzeichnen. Am Ende der Arbeit ist die Erklärung gemäss dem Merkblatt zum richtigen Zitieren und zur Vermeidung von Plagiaten anzufügen. Diese zählt nicht zum Textumfang und wird bei der Berücksichtigung der Zeichenanzahl nicht mitgezählt.

Ein PDF- und Word-Exemplar der Arbeit ist innert Frist an die Lehrstuhl-Mailadresse zu senden (lst.atamer@ius.uzh.ch). Die Abgabe eines Exemplars in Papierform ist nicht notwendig.