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Bis zum 14. März 2020 hatten interessierte Personen und Organisationen die Möglichkeit, sich im Vernehmlassungsverfahren zum „Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz“ zu äussern, welcher die acht in der parlamentarischen Initiative Luginbühl (14.470) vorgeschlagenen Massnahmen umsetzt (vgl. Vernehmlassungsverfahren für die "Luginbühl Initiative" eröffnet).
Überraschenderweise hat die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) am 3.9.2020 beschlossen, nur noch zwei der acht Punkte weiterzuverfolgen, nämlich die „Vorschläge zur Optimierung der Stifterrechte betreffend Organisationsänderungen“ sowie „die Vereinfachung von Änderungen der Stiftungsurkunde“. Grund dafür sei, dass in der Vernehmlassung „die meisten Vorschläge sehr kontrovers aufgenommen wurden“. Insbesondere die steuerrechtlichen Aspekte seien auf grossen kantonalen Widerstand gestossen. Die RK-S spricht daher gesamthaft betrachtet von einer „zögerlichen Aufnahme“ der Vorlage.
Es ist bedauerlich, dass es die RK-S verpasst hat, das Ergebnis dieses naturgemäss divergenten Diskurses im Vernehmlassungsverfahren zugunsten besserer Lösungen zu nutzen anstatt die Regelungsbedürftigkeit ganzer Bereiche in Frage zu stellen (z.B. bei der gesetzlichen Verankerung der Stiftungsaufsichtsbeschwerde, die an sich mehrheitlich befürwortet wurde).
Gleich sechs von acht Massnahmen aufgrund unterschiedlicher Ansichten zu den konkreten Vorschlägen zu verwerfen, wirft jedoch kein gutes Licht auf die Politik. Zumal es um Fragen geht, die schon konzeptionell darauf angelegt sind, eine Rechtssicherheit schaffen, weil gerade keine einheitlichen Lösungen in den Kantonen (wie im Steuerrecht) oder in der Rechtsprechung (wie bei der Stiftungsaufsichtsbeschwerde) bestehen. Es bleibt abzuwarten, welchen finalen Entwurf die RK-S dem Ständerat nach ihrer nächsten Sitzung vorlegen wird.
Zum Ganzen:
Renata Trajkova