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Liebe Nachwuchsforschende
Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben, eine juristische Dissertation anzupacken. Ihnen steht nun ein grosses Projekt bevor und hoffentlich eine spannende und inspirierende Zeit, auf die Sie später gerne und mit Stolz zurückschauen werden. Damit Sie sich in Ihrer neuen Aufgabe und mit den Rahmenbedingungen an unserer Fakultät gut zurechtfinden, hat das Prodekanat Forschung & Nachwuchsförderung die wichtigsten Informationen, die Sie vermutlich in nächster Zeit benötigen, in einem Stichwortverzeichnis zusammengefasst.
Die wesentlichen Teile dieser «Welcome Infos» hat Jasmina Bukovac, Assistentin und Doktorandin, recherchiert. Sie hat die gängigsten Literaturverwaltungsprogramme zusammengestellt, sie präsentiert Plattformen fürs erste Publizieren und sie zeigt die Möglichkeiten, wie Sie sich mit Ihren Kolleginnen und Kollegen an den Lehrstühlen vernetzen können. Dafür möchten wir ihr herzlich danken.
Besonders wertvoll ist auch ihre Übersicht über die Verlage, die juristische Dissertationen publizieren. Sie finden darin detaillierte Informationen zu den jeweiligen Anforderungen, zu den Open Access-Möglichkeiten, zu den Kosten oder auch zu den Publikationsvorlagen. Gerade in Bezug auf die teilweise recht unterschiedlichen Publikationsvorlagen der Verlage empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit der Veröffentlichung Ihrer Dissertation auseinanderzusetzen, damit Sie bereits zu Beginn der Schreibphase mit der «richtigen» Vorlage starten.
Bekanntlich ist alles im Fluss und auch diese Zusammenstellung ist damit weder abschliessend noch für die Ewigkeit. Falls Sie Ergänzungen sinnvoll finden oder notwendige Korrekturen sehen, dann sind wir Ihnen dankbar für Hinweise an:nachwuchs@ius.uzh.ch.
Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Forschungsprojekt. Geniessen Sie diese spezielle Zeit, die nun vor Ihnen liegt und die es Ihnen ermöglicht, sich auch auf Ihre eigenen Forschungsinteressen zu konzentrieren!
Prodekanat Forschung und Nachwuchsförderung
Februar 2023
Es bietet sich an, ein Literaturverwaltungsprogramm beim Verfassen der Dissertation zu verwenden. Nachfolgend werden einige Literaturverwaltungsprogramme in der gebotenen Kürze vorgestellt. Für weitergehende Informationen wird auf die Website der UZH verwiesen (zum Link).
Das Ferien- und Absenzwesen liegt in der Verantwortung der Lehrstuhlinhaberin, des Lehrstuhlinhabers. Das Führen einer Arbeitszeit- oder Ferientabelle ist für das akademische Personal grundsätzlich freiwillig, kann von der Lehrstuhlinhaberin, dem Lehrstuhlinhaber angeordnet werden. Es empfiehlt sich allerdings, eine Arbeitszeittabelle zu führen, auch um eine Übersicht über die effektiv eingesetzten Stunden der Protected Research Time zu erhalten.
Neben den allgemeinen Aufenthaltsräumen E-057 und E-059 steht den Nachwuchsforschenden auch ein weiterer Pausenraum (J-003) an der Rämistrasse 74 zur Verfügung, der für alle Mitarbeitenden der RWF frei zugänglich ist.
Der Prodekan bzw. die Prodekanin Forschung & Nachwuchsförderung steht als Ansprechperson bei Konflikten zwischen Nachwuchsforschenden und Betreuungspersonen zur Verfügung, falls sich diese nicht bilateral lösen lassen (zum Link).
Die UZH hat ein Reglement zum Schutz vor sexueller Belästigung in Kraft gesetzt. Es geht von der Grundannahme aus, dass sich alle Universitätsangehörigen mit Respekt begegnen. Die UZH bietet bei sexueller Belästigung Beratung an. Das Reglement, die Ansprechpersonen sowie weitere relevante Informationen sind auf der folgenden Website zu finden (zum Link).
Die «Beratungs- und Schlichtungsstelle für die Mitarbeitenden der UZH (MBS)» bietet psychologische und juristische Beratung bei Belastungssituationen am Arbeitsplatz an (zum Link).
Die UB Rechtswissenschaften ist eine Präsenzbibliothek mit eingeschränkter Ausleihe. Ausleihberechtigt sind Mitarbeitende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Doktorierende mit einem zugewiesenen Arbeitsplatz erhalten auf Antrag ebenfalls eine Ausleihberechtigung.
Standort UB Rechtswissenschaften (Öffnungszeiten, Reservierung von Lernplätzen, Schliessfächer, Bibliothekssystematik, Antrag Langzeitarbeitsplatz)
Fachliche Unterstützung im Bereich Recht (Kurse, Tutorials und Workshops zur Recherche und zum Schreiben & Publizieren, Zugang zu Informationsquellen, Blogartikel)
Bibliothekskatalog der UB und der ZB Zürich: Der zentrale Einstieg in die Recherche in den Beständen der Universitäts- und der Zentralbibliothek Zürich sind swisscovery UB und ZB Zürich. Sowohl von der UB und der ZB gekaufte und lizenzierte Titel als auch Publikationen der Forschenden der UZH sind in swisscovery verzeichnet.
Medien können zudem über swisscovery bestellt und an den öffentlich zugänglichen Standorten (nicht UB Rechtswissenschaften) abgeholt werden. Gegen Gebühr können Medien per SLSP Courier an eine bestimmte Bibliothek oder per Post nach Hause geschickt werden. Hinweis: swisscovery bietet neben der physischen Ausleihmöglichkeit auch E-Ressourcen an, die jeweils von der Suchanfrage miterfasst werden (zum Link).
Gegen Gebühr können Medien aus jeder Bibliothek im In- und Ausland per Fernleihe geliefert werden.
Noch nicht registriert? Link zur Registrierung bei SLSP (Swiss Library Service Platform)
Ausleihe, Rückgabe und Verlängerung in der UB Rechtswissenschaften: Medien der UB Rechtswissenschaften können direkt an einem Selbstausleihgerät im Hochparterre und im 6. OG (Galerie Südseite) ausgeliehen werden. Rückgaben und Verlängerungen laufen über den Empfangsschalter, der während der Öffnungszeiten immer besetzt ist.
Langzeitarbeitsplatz für Doktorierende (UB Rechtswissenschaften): Es besteht die Möglichkeit, einen Langzeitarbeitsplatz für Doktorierende der Rechtswissenschaften zu beantragen. Dieser Langzeitarbeitsplatz berechtigt zum Zugang auf das 7. OG in der Bibliothek. Doktorierenden wird ein persönliches Tablar zur Verfügung gestellt (zum Link Antrag Langzeitarbeitsplatz).
Dauerschliessfächer: Es können Schliessfächer für die Dauer von sechs Monaten gemietet werden. Die Miete beträgt CHF 20.–. Die Antragsformulare für die Dauerschliessfächer sind am Bibliotheksempfang erhältlich.
Kontakt: Ansprechpersonen (Teamleitung Liaison Librarian) für Nachwuchsforschende können unter folgendem Link abgerufen werden.
Allgemeine Informationen zum Doktoratsstudium sind unter folgenden Links abrufbar:
Es besteht die Möglichkeit, die Dissertation im Rahmen eines sog. «Cotutelle de thèse»-Projektes zu verfassen. Die «Cotutelle de thèse»-Projekte basieren auf der Zusammenarbeit zwischen der UZH und einer ausländischen Hochschule, die in einer Vereinbarung geregelt wird. Die Doktorarbeit wird unter der Leitung von zwei Dissertationsbetreuenden durchgeführt. Dies ermöglicht zwei Diplome, in welchen erwähnt wird, dass die Dissertation im Rahmen einer Cotutelle erarbeitet wurde. Weiterführende Informationen finden Sie unter folgendem Link.
Für Fragen steht das Prodekanat Aussenbeziehungen, Vanessa Brunner, als Ansprechperson zur Verfügung.
Nachwuchsforschenden bieten sich Möglichkeiten, sich über ihre Anstellung und Dissertation hinaus in der Rechtswissenschaft zu engagieren. Neue Ideen und Initiativen werden durch das Prodekanat Forschung & Nachwuchsförderung unterstützt oder bewährte Traditionen können fortgeführt werden.
Beispielsweise wird seit FS 2022 von jungen Nachwuchsforschenden eine Schreibretraite im Bergell organisiert, die neben Workshops und Diskussionsrunden auch Zeitfenster für die eigene Dissertation umfasst.
In den vergangenen Jahren haben engagierte Nachwuchsforschende beispielsweise folgende Tagungen mit grossem Erfolg organisiert:
Die wichtigsten Stipendien auf einen Blick:
Auf der Webseite «UZH für Forschende und Nachwuchskräfte / Wissenschaftlicher Nachwuchs» finden Sie eine Übersicht über sämtliche Angebote der UZH (zum Link)
Der Graduate Campus der UZH ist die zentrale und fakultätsübergreifende Plattform mit Fokus Nachwuchsförderung. Der GRC bietet Beratungen und Unterstützungen an in Form von Grants, Weiterbildungen und Veranstaltungen (zum Link)
Beispiele: GRC Grants, Short Grants, Travel Grants, GRC Peer Mentoring Grant. Um über das laufend ergänzte Angebot informiert zu werden, empfiehlt es sich sehr, den Newsletter zu abonnieren.
Zusammenfassend und ergänzend zu den bereits erwähnten Links vgl. auch «Finanzierung PhD und Postdoc» sowie die Fördermöglichkeiten des Prodekanats Forschung und Nachwuchsförderung der RWF (zum Link)
Die Abteilung Informatik der RWF steht als Ansprechpartnerin bei Fragen zur Informatik zur Verfügung (Helpdesk: 044 63 43014 Support oder via Online-Formular, zum Link)
Für eine schnelle Übersicht zu allen Services verweisen wir auf die Intranetseite der RWF (zum Link).
Die RWF-Informatik-Richtlinien (zum Link) sowie die Richtlinien und Sicherheitsregeln der Zentralen Informatik der Universität Zürich (ZI UZH) sind zwingend zu beachten (zum Link).
Alle von der RWF genutzten Server sind gegen aussen wie auch innen durch die ZI UZH sehr gut geschützt, eine völlige Sicherheit kann aber nicht gewährleistet werden. Deshalb wird empfohlen, dass alle Mitarbeitende eine Sicherheitskopie der aktuell bearbeiteten Dateien auf einem externen Datenträger (Stick, Laufwerk, Cloud etc.) erstellen. Ausserdem ist zu beachten, dass aufgrund der Sicherheitsvorgaben nur von der Abteilung IT konfigurierten Geräten der Zugriff auf die Laufwerke gestattet wird. Ebenso wenig werden persönliche Administrationsrechte vergeben.
Der Ein- und Verkauf von Hard- und Software, die an der RWF Verwendung finden, muss durch die Abteilung Informatik RWF erfolgen. Dies gilt ebenso für die Installation derselben sowie den First-Level-Support. Neben der Standardsoftware und der lehrstuhlspezifischen Software für die Gerätetypen Windows und Apple, die auf jedem entsprechenden Gerät installiert wird, kann im Software-Center der UZH eigenständig homologisierte Software (zumeist kostenfrei) heruntergeladen und installiert werden (zum Link).
Das Angebot von Hard- und Software ist auf dieser Seite ersichtlich.
Alle Benutzerinnen und Benutzer, die von der RWF-Informatik betreut werden, haben Zugang zu verschiedenen Servicelaufwerken, die als Ablageort für Dateien dienen. Auf diesen Servern steht den Benutzerinnen und Benutzern der Zugriff auf ein eigenes persönliches Netzlaufwerk (N:\) sowie ein allgemeines Laufwerk für den Lehrstuhl (L:\) zur Verfügung. Fallweise kann auch der Zugriff auf ein Laufwerk für Projekte (P:\) gewährt werden (Antrag an die Abteilung Informatik RWF), das sich insbesondere für lehrstuhlübergreifende Arbeiten eignet. Die Datenserver stehen der Benutzerin, dem Benutzer 365 Tage / 24 Std. zur Verfügung, wenn auf den von der Abteilung RWF ausgegebenen Geräten gearbeitet wird.
Die Benutzung von Cloud-Services wird insbesondere beim Arbeiten im Home-Office (u. a. für den Datenaustausch auf Fremdgeräten) empfohlen, wenn den Mitarbeitenden kein Laptop durch die Abteilung Informatik zur Verfügung gestellt wurde. Mitarbeitende mit einem Laptop der RWF können via eingerichteten VPN-Service jederzeit problemlos auf die freigegebenen Laufwerke zugreifen. Als Cloud-Service ist SWITCHDrive (zum Link) zu nutzen. Mit SWITCHfilesender können auch grosse Datenmengen (300 GB) ausgetauscht werden. Die entsprechenden Schnittstellen gehören zur Standardkonfiguration aller ausgegebenen Geräte (zu beachten ist das Reglement über den Einsatz von Informatikmitteln an der Universität Zürich (zum Link). Es sollen nur Daten auf SWITCHDrive geladen werden, die auch tatsächlich zum Arbeiten benötigt werden. Ebenfalls zugelassen ist der im Microsoft 365 (Standardsoftware aller RWF-Geräte) enthaltene Cloud-Service OneDrive. Weitere Informationen finden sich unter folgendem Link. WICHTIG: Das Synchronisieren eines ganzen Lehrstuhllaufwerks ist nicht zulässig.
Als Kollaborationstools werden Teams inklusive SharePoint (zum Link) und Zoom (zum Link) angeboten.
Neben dem UZH-Internetzugang steht allen Mitarbeitenden und Doktorierenden auch eduroam (education roaming) zur Verfügung. Dabei handelt es sich um einen sicheren, weltweiten Internetzugang für die internationale Forschungs- und Hochschulwelt. Weitere Informationen finden sich unter folgendem Link. WICHTIG: Die Benutzung dieses Internetzugangs ist nicht gleichbedeutend wie die Nutzung des UZH-Netzwerks.
Die Abteilung Infrastruktur & Logistik der RWF steht den Mitarbeitenden als Ansprechpartnerin bei Fragen zu Infrastruktur und Logistik gerne zur Verfügung. Für eine schnelle Übersicht zu allen Services und Ansprechpersonen verweisen wir auf die Intranetseite der RWF (zum Link).
siehe unter Bibliothek
Die Lehrveranstaltungsplanung für die kommenden Semester erfolgt grundsätzlich koordiniert auf Ebene der Fachgruppen. Neue Lehrveranstaltungen oder grundlegende Änderungen von bestehenden Lehrveranstaltungen sind mittels Formular zu melden. Ein früher, vorgängiger Kontakt zur Semesterplanung wird sehr empfohlen. Die Planung von Lehrveranstaltungen beginnt drei Semester im Voraus. Für Möglichkeiten der Beteiligung von Assistierenden in der Lehre konsultieren Sie bitte folgende Webseite.
Die Abteilung Semesterplanung der RWF steht als Ansprechpartnerin bei Fragen zur Lehrveranstaltungsplanung gerne zur Verfügung (semesterplanung@ius.uzh.ch).
siehe unter Arbeitstool für das Verfassen der Dissertation
Austauschmöglichkeiten: Doktorierende der RWF können dank zahlreicher Kooperationen der RWF mit Partnerfakultäten sowohl im In- als auch im Ausland an einer Partneruniversität einen Forschungsaufenthalt verbringen.
Eine Übersicht über universitäre Netzwerke der UZH findet sich unter folgendem Link und eine Auswahl aus der Übersicht hier:
Es besteht stets Raum für eine individuelle Organisation eines Forschungsaufenthaltes an einer anderen Universität. Beispielsweise kann über bestehende Netzwerke eine Anfrage erfolgen. Es empfiehlt sich, dies mit der/dem direkten Vorgesetzten zu besprechen. Das Prodekanat Forschung & Nachwuchsförderung steht als Anlaufstelle für eine Mitfinanzierung der Forschungsreise zur Verfügung (siehe «Merkblatt zur Vergabe von Förderbeiträgen für kurze Austauschaufenthalte von Nachwuchsforschenden»).
Für jede auf einer Qualifikationsstelle beschäftigte Person erstellt die vorgesetzte Person ein individuelles Pflichtenheft, das von ihr und der Inhaberin oder dem Inhaber der Qualifikationsstelle spätestens zum Zeitpunkt der Anstellung unterzeichnet wird und bei der Personalabteilung RWF eingereicht werden muss. Die Rechtsgrundlage dafür bildet das "Rahmenpflichtenheft Assistierende und Doktorierende RWF" sowie das "Reglement Rahmenfpflichtenheft UZH". Alle Dokumente finden Sie unter foldendem Link.
Die Protected Research Time bildet einen bestimmten Anteil der Arbeitszeit für Forschungsarbeiten zur eigenen wissenschaftlichen Qualifikation und damit zusammenhängende Aktivitäten. Assistierende und Doktorierende, die eine Doktoratsvereinbarung unterschrieben haben, haben Anspruch auf die Protected Research Time.
Assistierende werden in der Regel zu 50 % - 70 % eingestellt und haben Anspruch auf 50 % der Arbeitszeit als Protected Time, jedoch mind. 30 % einer Vollzeitstelle (= 1.5 Arbeitstage). Doktorierende werden in der Regel zu 80 % angestellt und haben Anspruch auf Protected Time im Umfang von 70% einer Vollzeitstelle (= 3.5 Arbeitstage).
Es emfiehlt sich, die Arbeitszeittabelle der Personalabteilung UZH auszufüllen, damit die Einhaltung der eigenen Forschungszeit nachvollzogen werden kann.
Die Verpflichtung von Assistierenden zur Prüfungsaufsicht ist im «Reglement Entschädigung Lehr- und Korrekturleistungen» geregelt. Alle Lehrstühle werden von der Prüfungsplanung aufgefordert, Aufsichten für die Prüfungsaufsicht bekannt zu geben. Diese Tätigkeit erfolgt innerhalb der Lehrstuhlarbeitszeit.
Für Korrekturen werden die Assistierenden vom Lehrstuhl eingesetzt. Sie verfügen für die Korrektur von Masterprüfungen mindestens über einen MLaw-Abschluss, für die Korrektur von Bachelorprüfungen mindestens über einen BLaw-Abschluss. Es besteht die Möglichkeit, auch andere als die lehrstuhleigenen Prüfungen zu korrigieren. Die Entschädigung für Korrekturen ist im «Reglement Entschädigungen Lehr- und Korrekturleistungen» geregelt. Der Lehrstuhl entscheidet, ob die Korrekturtätigkeit innerhalb oder ausserhalb der Lehrstuhlarbeitszeit vorgenommen wird. Bei einer Vornahme ausserhalb der Lehrstuhlarbeitszeit wird der Korrekturaufwand separat vergütet.
Die Abteilung Prüfungsplanung ist Ansprechpartnerin für die Gesamthöhe des Budgets für Prüfungskorrekturen je Prüfung. Für Fragen bezüglich Auszahlung oder Ausführung der damit verbundenen Beschäftigungsgraderhöhungen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung RWF. Zudem steht die Abteilung Prüfungsplanung als Ansprechpartnerin bei Fragen zu Leistungsnachweisen zur Verfügung (pruefungen@ius.uzh.ch).
Nachwuchsforschenden stehen diverse Möglichkeiten offen, wissenschaftliche Arbeiten zu publizieren. Das Prodekanat Forschung & Nachwuchsförderung informiert die Nachwuchsforschenden regelmässig über Publikationsmöglichkeiten, von denen es Kenntnis erhält, und weist auf Call for Abstracts/Papers hin. Dabei werden interessierte Nachwuchsforschende auch auf die Möglichkeit einer Teilnahme an Tagungen, Konferenzen, Workshops etc. aufmerksam gemacht.
Nachfolgend werden einige Beispiele für mögliche Medien aufgeführt.
Neben den genannten Medien, die sich primär an Nachwuchsforschende richten, bestehen zahlreiche weitere Möglichkeiten, in juristischen Medien (Jusletter, sui generis etc.) zu publizieren. Teilweise durchlaufen die Beiträge ein Peer Review, was der Qualitätssicherung der wissenschaftlichen Arbeit dient.
Wir ermutigen die Assistierenden, bei Möglichkeit ihre Beiträge «open access» zu publizieren. Die UZH übernimmt dabei die Artikelgebühren für UZH-Forschende ganz oder teilweise (siehe weitergehende Informationen unter folgendem Link). Zudem können eigene Artikel auf ZORA erfasst werden. ZORA bietet einen offenen und weltweiten Zugang zu Forschungsergebnissen der UZH.
Hinweis: Vergewissern Sie sich bei persönlicher Kontaktaufnahme durch ein Journal, dass dieses eine vollwertige wissenschaftliche Fachzeitschrift darstellt («Predatory Publishing»).
siehe unter Bibliothek
Der elektronische Zugang zu Gebäuden und Räumlichkeiten wird über die UZH-Card gesteuert. Sie dient darüber hinaus der Identifikation im Hochschulumfeld, gilt als Bibliotheksausweis und erlaubt, sich zu vergünstigten Preisen in den Mensen und Cafeterien der UZH und ETH zu verpflegen. Die UZH-Card wird den Mitarbeitenden beim Stellenantritt abgegeben. Die darauf registrierten Zutrittsberechtigungen für Gebäude und Räume der RWF vergibt die Abteilung Infrastruktur & Logistik der RWF.
Die Sitzungszimmer können von allen Mitarbeitenden individuell über das Reservierungssystem der UZH gebucht werden (Outlook). Die Mitarbeitenden auf einer Qualifikationsstelle haben keine individuelle Zutrittsberechtigung zu den Sitzungszimmern. Der Zugang erfolgt durch die UZH-Card des zuständigen Sekretariats/Lehrstuhlinhabers/-inhaberin oder über diejenigen (Ober-)Assistierenden, die Forschungstreffen unter den Nachwuchsforschenden organisieren, oder über einzelne Vorstandsmitglieder des JAZ oder die Abteilung Infrastruktur & Logistik der RWF.
siehe unter Förderung von Doktorierenden und Postdocs
Nach Abnahme der Dissertation ist innerhalb von zwei Jahren die vorgegebene Anzahl Pflichtexemplare einzureichen, bevor die Doktorierenden zum Doktor bzw. zur Doktorin ernannt werden.
Pflichtexemplare: Bei einer Open-Access-Publikation der Dissertation sowie ohne Internetpublikation sind der ZB Zürich sechs Pflichtexemplare einzureichen. Bei einer Open-Access-Publikation der Dissertation ist der RWF zusätzlich ein Pflichtexemplar (ohne Internetpublikation dreissig Pflichtexemplare) einzureichen. Weitere Informationen erhalten Doktorierende nach der Abnahme der Dissertation durch die Fakultät.
Verlage: Diverse Verlage publizieren zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Dissertationen. Nachfolgende Auflistung bietet eine kurze Übersicht über einige Verlage (samt Open-Access-Möglichkeiten). Für eine detaillierte Übersicht sowie für die aktuellen Informationen verweisen wir auf die Websites der Verlage.
Zur Übersicht gelangen Sie hier (PDF, 264 KB).
(siehe zusätzlich Wissenschaftliches Publizieren bei Dike (PDF, 47 KB), Ablauf einer Dissertationsveröffentlichung bei Springer Nature (PDF, 320 KB) und Manuskriptrichtlinien Springer Nature (PDF, 959 KB))
Der Webauftritt der Lehrstühle wird von den Lehrstühlen selbst verwaltet und aktualisiert. Da die UZH einen einheitlichen Webauftritt vorschreibt, muss jede Person, die als Web-Autor:in fungiert, registriert werden. Voraussetzung dafür ist ein absolvierter Magnolia-Kurs. Dieser wird in regelmässigen Abständen von der Zentralen Informatik angeboten. Weitere Informationen zur Verwaltung des Webauftritts finden sich unter folgendem Link oder können direkt beim RWF-Webmaster erfragt werden.