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Rechtswissenschaftliche Fakultät

Nachwuchsförderung

Die Nachwuchsförderung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät umfasst alle Stufen der Ausbildungspyramide, von den Hilfsassistierenden bis zu den Assistenzprofessuren, wobei der wissenschaftliche Nachwuchs sowohl in der Forschung als auch in der Lehre gefördert wird.

Die Förderung findet in erster Linie in den Fachgruppen und an den Lehrstühlen statt.

Die Fachgruppen legen ein besonderes Augenmerk darauf, dass die Nachwuchsforschenden über feste Ansprechpartner/innen verfügen, die sie in fachlicher Hinsicht, bezüglich Laufbahnplanung, bei der Einwerbung von Fördermitteln, beim Einbezug in die Lehre, bei Publikationen und Tagungsteilnahmen unterstützen. Ein wichtiges Element sind auch die institutionalisierten Doktorandenkolloquien sowie die Förderung der internationalen Vernetzung.

Überdies werden die Nachwuchsforschenden auch in den verschiedenen fakultären Forschungsstellen und der fakultätsübergreifenden UZH-Plattform Graduate Campus unterstützt.

Angebote des Prodekanats Forschung & Nachwuchsförderung

Beratung und Information

Der Prodekan und die Geschäftsstelle des Prodekanats beraten bei der Finanzierung der wissenschaftlichen Karriere (vgl. auch«Finanzierung PhD und Postdoc» (PDF, 999 KB)) und informieren regelmässig über verschiedene relevante Angebote, von denen das Prodekanat Kenntnis erhält (Call for Papers, Grants, u.a.).


Die "Welcome Infos für die Nachwuchsforschenden an der RWF" bieten all denjenigen, die neu mit dem Doktoratsstudium beginnen, viele nützliche Hinweise und Tipps.


Zu den strategischen Zielen der RWF 2030 gehört insbesondere auch die Förderung der Forscher/innen im Postdoc-Bereich. Um unsere Oberassistierenden und Postdocs optimal auf eine akademische Karriere vorzubereiten, wird derzeit ein Angebot an Schulungen und Beratungen aufgebaut. Zudem bietet das Prodekanat verschiedene Dienstleistungen zur Unterstützung von Drittmittelforschung an. Auf Anfrage stellt die Geschäftsstelle des Prodekanats gerne eine Übersicht über die aktuellen Angebote rund um die Drittmittel-Antragsstellung von Postdocs zur Verfügung. In diesem Kontext entwarf die Geschäftsstelle auch einen Leitfaden für das Verfassen von Empfehlungsschreiben (PDF, 101 KB), der den Betreuungspersonen von Doktorierenden und Postdocs ausgehändigt werden kann.


Das Prodekanat ist auch eine Anlaufstelle bei Konflikten. Der Prodekan F&NF steht als Ansprechperson zwischen Nachwuchsforschenden und Betreuungspersonen zur Verfügung, falls sich Konflikte nicht bilateral lösen lassen.  Folgende Seite informiert über alle Beratungsangebote an der UZH: "Konflikt! Was tun?"

Fördermittel

Den Nachwuchsforschenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät stehen folgende Fördermittel zur Verfügung. Die Geschäftsstelle des Prodekanats gibt dazu gerne Auskunft.

  • Vergabe von Mobilitätsbeiträgen etwa im Rahmen des LERU PhD Exchange-Programms (Merkblatt in deutscher (PDF, 193 KB) und englischer Sprache (PDF, 192 KB))
  • Erstattung von Spesen im Zusammenhang mit der Teilnahme an Tagungen, Kongressen und akademischen Weiterbildungen. Ab 2024 steht den Early Postdocs, den Assistierenden, Doktorierenden und den Mitarbeiter/innen Support Forschung & Lehre ein Tagungsfonds zur Verfügung. Die Rahmenbedingungen für die Beiträge richten sich nach dem Hinweisblatt zum Tagungsfonds (PDF, 169 KB): Wer ist bezugsberechtigt, was kann und wie muss abgerechnet werden. Folgende Formulare müssen eingereicht werden: Abrechnungformular (PDF, 119 KB) undYokoy Spesenformular (XLSX, 69 KB). Bitte beachten Sie vor jeder Abrechnung:Anleitung für Spesenabrechnung (PDF, 765 KB).
  • Zuschüsse für Übersetzungen und Proof Readings von Dissertationen, Habilitationen, Monographien, Aufsätzen, Drittmitteleingaben u.a., falls die Texte nicht in der Muttersprache verfasst werden. Für Nachwuchsforschende und Professorinnen und Professoren (Antragsformular (PDF, 1 MB)).
  • Beiträge an die Drucklegung von ausgezeichneten Dissertationen, finanziert über den Otto Schnabel-Fonds, falls die Doktorandin/der Doktorand die Publikationskosten nicht selber tragen kann.
  • Unterstützung von Anlässen und Initiativen der Nachwuchsforschenden. Beispiele: "Schreibretraite für Doktorierenden", Defizitgarantie für die Nachwuchsplattform "Junges Strafrecht", Beitrag an den Sammelband "Legal Gender Studies" oder auch an die jährliche Publikation von APARIUZ.

Unterseiten

Weiterführende Informationen

Kontakt

Prodekan Forschung und Nachwuchsförderung
Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Heiss

Webseite

 

Prodekanat Forschung und Nachwuchsförderung
Rahel Reichlin, MLaw
Irene Schildknecht, lic.phil. I

Rämistrasse 74/2
8001 Zürich

Mo bis Do
+41 44 634 41 84 Telefon und +41 44 634 41 58
E-Mail Prodekanat

Finanzierung PhD und Postdoc

Welcome Infos für die Nachwuchsforschenden an der RWF