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Rechtswissenschaftliche Fakultät JAZ

Informationen für Doktorierende

1. Überblick Doktorat RWF

Die Doktoratsstufe ist unterteilt in das allgemeine Doktorat und verschiedene Doktoratsprogramme. Für das allgemeine Doktorat und für die Doktoratsprogramme gilt die RS 6.1.1 Promotionsverordnung (PVO) der Rechtswissenschafltichen Fakultät der Universität Zürich. Die nähere Ausgestaltung der Doktoratsprogramme erfolgt in den Doktoratsordnungen, welche die PVO ergänzen und die in der Rechtssammlung heruntergeladen werden können.

Alle Informationen zum Doktoratsstudium findet Ihr hier

2. Stipendienüberblick

Es gibt wohl kaum ein unübersichtlicheres Gebiet als das Stipendienwesen im Hochschulbereich. Daher haben wir versucht, Euch einen kurzen Überblick zu verschaffen über die verschiedenen Stiftungen und Fonds, welche für Dissertierende von Interesse sein könnten. Zu beachten ist dabei, dass diese Aufzählung nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und zudem den Schwerpunkt auf Stipendien für öffentlich-rechtliche Dissertationen ausgerichtet hat. Wir sind jedoch für Anregungen und weitere Informationsquellen sehr dankbar, mit einem Mail an jaz@rwi.uzh.ch

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3. Publikation und Pflichtexemplare der Dissertationen

Wird die Dissertation elektronisch publiziert, indem sie kostenlos im Internet zur Verfügung gestellt wird, sind sieben Pflichtexemplare abzuliefern (sechs an die Zentralbibliothek Zürich, eines an die UB Rechtswissenschaften). Ohne Internetpublikation sind 36 Pflichtexemplare notwendig (sechs an die Zentralbibliothek Zürich, 30 an die UB Rechtswissenschaften). Vgl. die Informationsseite der Fakultät und die detaillierte Regelung im Reglement Doktorat vom 8. März 2017.

Die Doktorierenden erhalten nach der Abnahme der Dissertation durch die Fakultät u.a. ein Muster für die Beschriftung des Umschlags und Innentitels und weitere Informationen zur Publikation der Dissertation. Titel und Text der Pflichtexemplare müssen mit den von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät genehmigten identisch sein. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind der hauptverantwortlichen Betreuungsperson zur Genehmigung vorzulegen und deren Einverständnis dem Dekanat weiterzuleiten.

4. Teaching Skills und Weiterbildung

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät verfügt über ein breties Weiterbildungsangebot.

Nähere Informationen findet Ihr hier