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Rechtswissenschaftliche Fakultät Zentrum für Stiftungsrecht

Weiterentwicklung der Initiative zur Stärkung des Stiftungsstandorts Zürich – erste Erfolge

Weiterentwicklung der Initiative zur Stärkung des Stiftungsstandorts Zürich – erste Erfolge

Die vier am 25. Januar 2023 vom Regierungsrat genehmigten Massnahmen zur Stärkung des Stiftungsstandorts Zürich (siehe vorangehender Newsfeed) kommen in die Umsetzung:

Die 1. Massnahme (Schaffung einer Koordinations- und Anlaufstelle für Stiftungen) wurde durch die Errichtung einer Koordinations- und Anlaufstelle zur Beratung von Gründung und Ansiedlung gemeinnütziger Stiftungen sowie einer Informationsplattform (foundations.zürich) inklusive Online-Infodesk umgesetzt.

Mit dem «1. Stiftungsgespräch Kanton Zürich» am 2. Oktober 2023 wurden die Dialogrunden zwischen staatlichen Förderstellen und privaten Förderstiftungen (2.  Massnahme) eröffnet.

Im Rahmen der 3. Massnahme (Entwicklung von steuer- und aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen) gibt es einen Durchbruch zu verzeichnen. Nachdem dem Kanton im September 2023 zwei Rechtsgutachten mit Vorschlägen zur Schaffung moderner Rahmenbedingungen im Steuer- und Aufsichtsrecht vorgelegt wurden, hat der Kanton Zürich am 9. Februar 2024 eine Stärkung des Stiftungsstandorts verkündet. Vorgesehen wird seit dem 1. Februar 2024 eine Praxisänderung des kantonalen Steueramts betreffend Steuerbefreiung gemeinnütziger Stiftungen:

Eine angemessene Entschädigung von Stiftungsrät:innen gemeinnütziger Stiftungen steht einer Steuerbefreiung nicht länger entgegen.

Gemeinnützige Tätigkeiten im Ausland werden nun nach dem gleichen Massstab wie Tätigkeiten im Inland gemessen.

Fördertätigkeiten sind nicht mehr auf À-fonds-perdu-Beiträge und Darlehen beschränkt, sondern Impact Investments sind möglich, sofern im Tätigkeitsgebiet der Stiftung noch kein Markt besteht und sie die rückfliessenden Mittel wieder für gemeinnützige Zwecke verwendet.

Dieser offenere Ansatz zur Stärkung des Zürcher sowie Schweizer Stiftungsstandorts dürfte auch vermehrt internationale Stiftungen anziehen, was zugleich der Umsetzung der 4. Massnahme (Internationale Positionierung des Stiftungsstwandorts im Kanton Zürich) dient.

Informationsplattform für Stiftungen im Kanton Zürich abrufbar unter: https://foundations.zuerich/

Mitteilung vom 12. Februar 2024 zur Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit abrufbar unter: https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/mitteilungen/2024/steuern-finanzen/steuerbefreiung-wegen-gemeinnuetzigkeit-.html

Praxishinweis vom 1. Februar 2024 zur Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit abrufbar unter: https://www.zh.ch/de/steuern-finanzen/steuern/treuhaender/steuerbuch/steuerbuch-definition/zstb-61-1.html

Laura Studhalter

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