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Das Bundesgericht berät am MIttwoch, 24. April 2019, 9.15 Uhr öffentlich eine Strafrechtsbeschwerde (6B_517/2018). Dabei geht um die Frage, ob ein Strafbefehl für einen fremdsprachigen Beschuldigten übersetzt werden muss. Die Frage nach der Übersetzung von Strafbefehlen ist in der Praxis sehr relevant. Strafbefehle scheinen bisher im Wesentlichen nie übersetzt zu werden, auch wenn die Behörden um die Fremdsprachigkeit einer beschuldigten Person wissen.
Anmeldung: Interessierte, die die Mastervorlesung "Strafprozessrecht" besuchen, können sich am Lehrstuhl von Prof. Thommen hierfür anmelden (lst.thommen@rwi.uzh.ch).
Anreise: Zürich ab 6.02, Bern an 6. 58, Bern ab 7.04, Lausanne an 8.16. Danach Metro bis nach Lausanne, Ours.
Mitnehmen: Das Bundesgericht verlangt, dass sich alle Besucher ausweisen, weshalb eine Identitätskarte oder ein Pass mitgebracht werden muss.