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Faculty of Law Lehrstuhl Fiocchi

Schweizer Juristinnen und Frauenrechte in der Schweiz seit 1971

Schweizer Juristinnen und Frauenrechte in der Schweiz seit 1971

Seit der Einführung des eidgenössischen Frauenstimmrechts im Jahr 1971 hat sich die Schweizer Gleichstellungsgesetzgebung kontinuierlich weiterentwickelt. Ziel des Seminars ist es, diese Entwicklungen zu analysieren und ein tieferes Verständnis dafür zu gewinnen.

Durch Interviews in den vier Landessprachen mit bedeutenden Frauen der Schweizer Frauenrechtsgeschichte werden wir nicht nur die historischen und gesellschaftlichen Entwicklungen beleuchten, sondern auch wertvolle Erkenntnisse für die Gegenwart gewinnen. Bereits auf unserem Blog   veröffentlichte Interviews bieten den Teilnehmenden die Möglichkeit, Informationen aus erster Hand zu erhalten.

Das Seminar bietet die Chance, den rechtlichen und politischen Kontext dieser Zeitzeuginnen zu erforschen und die Mechanismen zu verstehen, die zur Verabschiedung wichtiger Gesetze, wie bspw. dem Gleichstellungsgesetz von 1996, geführt haben. Entdecken Sie die Geschichten hinter den Gesetzen, welche unser heutiges Leben prägen.

Einige Interviews wurden bereits veröffentlicht. Das Interview mit Chiara Simoneschi-Cortesi thematisiert bspw. die Situation im Tessin nach der Einführung des Frauenstimmrechts, die Gründung der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen im Jahr 1976 sowie deren Auswirkungen auf die schweizerische Gesetzgebung. Patricia Schulz spricht über die UNO-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Lili Nabholz-Haidegger erzählt von ihrer Mitwirkung an der eidgenössischen Volksinitiative, „Gleiche Rechte für Mann und Frau“, und von der Verankerung der Gleichstellung der Geschlechter in der Bundesverfassung durch den am 14. Juni 1981 angenommenen Art. 4 Abs. 2 BV. Ein interessanter Untersuchungsgegenstand könnte hierbei die Klage auf Lohngleichheit sein. Das Interview mit Prof. Beatrice Weber-Dürler – nach Emilie Kempin-Spyri die zweite Professorin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich – befasst sich intensiv mit Fragen der Rechtsgleichheit.

Ziel des Seminars ist es, einen interdisziplinären Diskurs über die Errungenschaften von Schweizer Juristinnen und die Entwicklung der Frauenrechte in der Schweiz seit 1971 zu führen. Es sind daher Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie anderer Fakultäten der Universität Zürich herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Die Studierenden haben die Möglichkeit, ihre Arbeiten wahlweise auf Deutsch, Französisch oder Italienisch zu verfassen und zu präsentieren. Zudem besteht die Möglichkeit, selbst ein Interview durchzuführen.

Das Seminar wird an der Universität Zürich stattfinden. Weitere Informationen zu Terminen, zur Anreise und zum genaueren Ablauf des Seminars werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.

I. Seminarleistung

Die Studierenden verfassen eine Bachelorarbeit (ca. 45.000 Zeichen/in etwa 25 Seiten) oder eine Masterarbeit (ca. 100'000 Zeichen/in etwa 40 Seiten) und werden diese im Rahmen des Seminars präsentieren. Die Beteiligung am Seminar wird in der Leistungsbeurteilung berücksichtigt. Zusätzlich ist ein Artikel zu verfassen (nicht mehr als 5000 Zeichen), welcher sich mit der Thematik der Bachelor-Masterarbeit befasst und auf dem Blog veröffentlicht wird.

II. Seminardurchführung

Das Seminar findet an der Universität Zürich statt. Die Seminarsprachen sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Es entstehen keine Seminarkosten. Für weitere Informationen schreiben Sie bitte eine E-Mail an lst.fiocchi@ius.uzh.ch.

III. Zulassungsbedingungen

Es sind Bachelor und Masterstudierende für das Seminar zugelassen. Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie anderer Fakultäten der Universität Zürich sind teilnahmeberechtigt.

IV. Anmeldung

Die Anmeldung findet über das Modulbuchungstool statt.

V. Abgabetermin

Abgabetermin für die Bachelor und Masterarbeit ist der 10. April 2025. Der Abgabetermin für den Artikel ist der 30. Mai 2025.