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Neuer Anlauf zur Schaffung eines schweizerischen Trusts

Der Schweizer Gesetzgeber befasst sich seit längerem mit dem Rechtsinstitut des Trusts. Bisher ergingen daraus allerdings noch keine handfesten Gesetzesvorlagen. Mit der von der Rechtskommission des Ständerats am 26.4.2018 eingereichten Motion „Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung“ (18.3383) könnte sich dies nun ändern. Die Motion wurde im erstbehandelnden Ständerat am 12.6.2018 angenommen. Damit geht sie an den Nationalrat. Folgt letzterer der Motion, muss der Bundesrat innert zwei Jahren einen Gesetzesentwurf vorlegen.

Die Rechtskommission des Ständerats schickte die Motion 18.3383 jedoch nicht alleine auf den Weg. Sie beschloss die Verabschiedung der Motion vielmehr erst, nachdem sie der Parlamentarischen Initiative „Aufnahme des Rechtsinstituts des Trusts in die schweizerische Gesetzgebung“ (16.488), eingereicht von NR Fabio Regazzi, zugestimmt hatte. Da diese Parlamentarische Initiative somit zustande gekommen ist, liegt eine seltsame Situation vor: Die Rechtskommission des Nationalrats kann eine Erlassvorlage ausarbeiten, bevor der Bundesrat zur Ausarbeitung einer eigenen Vorlage angehalten wird. Diese Ausgangslage wurde in den Debatten sowohl von Mitgliedern des Ständerats als auch vom Bundesrat gerügt. Dem Zustandekommen der Motion 18.3383 waren diese Bedenken freilich nicht abträglich.

Es gilt, den Verlauf dieses doppelgleisigen Verfahrens weiter zu verfolgen.

Lukas Brugger

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