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Sie können sich für das Double Degree Programm an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich bewerben, sofern Ihre Heimuniversität ein Double Degree Abkommen mit der Universität Zürich unterhält und Sie für das Programm nominiert hat.
Kandidaten des Double Degree Programmes müsssen von Ihrer Heimuniversität für das Double Degree Programm nominiert werden. Der Nominationsprozess richtet sich nach den Vorgaben Ihrer Heimfakultät.
Die Nominationen müssen dem Student Center durch die FachkoordinatorInnen der Heimfakultät mitgeteilt werden.
Kandidaten des Double Degree Programmes müssen sich an der Universität Zürich immatrikulieren (einschreiben), um am Programm teilnehmen zu können:
Bewerbung & Zulassung
Onlinebewerbung und Zulassung
Nominierte Studierende erhalten von den Koordinatoren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät UZH Informationen, welche Unterlagen sie einreichen müssen. Das Bewerbungsverfahren soll erst nach Erhalt der Anweisungen durch die Koordinatoren begonnen werden.
Das Programm an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der UZH beginnt ausschliesslich im Herbstsemester. Die Bewerbungsfrist für das Herbstsemester an der UZH endet jeweils am 30. April.
Die Einschreibung erfolgt automatisch. Wir bitten Sie, Ihre Einschreibung während der Einschreibungsfrist vom 15. - 30. November im Studierendenportal zu prüfen. Dort können Sie auch einen Wechsel Ihres Studienprogrammes oder eine Exmatrikulation beantragen.
Eine nicht erfolgreich erbrachte Leistung gilt als Fehlversuch (fail).
Das Pflichtmodul Introduction to Swiss Law, das im Studienprogramm International and Comparative Law von Studierenden mit einem Bachelor of Law einer nichtschweizerischen Universität absolviert werden muss, kann zweimal wiederholt werden. Ein dritter Fehlversuch hat eine endgültige Abweisung zur Folge.
Für die weiteren Module gilt ein gemeinsames Fehlversuchsmaximum von acht Fehlversuchen. Solange das Fehlversuchsmaximum nicht erreicht ist, sind sie, sofern sie erneut angeboten werden, wiederholbar und durch andere Module substituierbar. Bei der Substitution von Modulen ist darauf zu achten, dass ausreichend Module der jeweiligen Modulgruppe (Wahlpflichtmodule Grundlagen, Wahlpflichtmodule International Law und Wahlpflichtmodule Comparative Law) absolviert werden. Werden im Studienprogramm Rechtswissenschaft weitere Pflichtmodule (zusätzlich zur Masterarbeit) gewählt, können diese maximal zweimal wiederholt werden, ansonsten wird die Wiederholbarkeit nur durch das Fehlversuchsmaximum eingeschränkt. Eine endgültige Abweisung erfolgt bei mehr als acht Fehlversuchen.
Der Studienabschluss muss von Studierenden im Double Degree Programm in dem Semester beantragt werden, in welchem der Studiengang abgeschlossen werden soll. Der Abschluss kann angemeldet werden, sobald alle Noten der gebuchten Modulen (inlusive die pauschale Anrechnung von 30 ECTS) im System ersichtlich sind.
Das Alumni-Haus bietet 16 möblierte Zimmer (davon vier Doppelzimmer) für Studierende unserer Partneruniversitäten an, welche im Rahmen der Double Degree Masterstudiengänge an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der UZH studieren.
Weitere Informationen über das Alumni-Haus und zum Bewerbungsverfahren für die Zimmer finden Sie auf dieser Webseite:
Alumni der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Haben Sie kein Zimmer im Alumni-Haus erhalten, finden Sie weitere hilfreiche Tipps zur Zimmersuche auf dieser Webseite:
Wohnangebote
Sie finden alle relevanten Informationen zum Thema Aufenthaltsbewilligung sowie einen Leitfaden für den Visumsantrag auf der Webseite für Internationale Studierende der Universität Zürich:
Unter dem folgenden Link finden Sie eine Übersicht zu den zu erwartenden Studien- und Lebenskosten (Richtwert):
Finanzen
Bei Fragen zur Finanzierung Ihres Studiums (Stipendien, Darlehen) wenden Sie sich bitte an die Fachstelle Studienfinanzierung:
Fachstelle Studienfinanzierung