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Der Doktoratsabschlussprozess besteht aus folgenden Schritten, die weiter unten ausführlich beschrieben sind:
Die Einreichung des Promotionsantrages setzt die Immatrikulation während der ganzen Dauer des Doktorats voraus. Sind alle Bedingungen gemäss der Promotionsverordnung erfüllt, kann sich die oder der Doktorierende für die Promotion anmelden.
Dafür sind folgende Unterlagen elektronisch an doktorat@ius.uzh.ch zu senden:
Alle Formulare finden Sie auf der Seite Formulare.
Der Fakultätsvorstand bestimmt auf Vorschlag der oder des Doktorierenden sowie der hauptverantwortlichen Betreuungsperson den Zweitgutachter oder die Zweitgutachterin in der Regel aus dem Kreis der Fakultät. In besonderen Fällen können auch fakultätsexterne Personen beigezogen werden. In diesen Fällen ist der Vorschlag an den Fakultätsvorstand zu begründen. Besteht eine Mehrfachbetreuung, so sind grundsätzlich die weiteren Betreuungspersonen bei der Auswahl der Zweitgutachterin oder des Zweitgutachters zu berücksichtigen.
Der Antrag auf Einsetzung einer Zweitgutachterin oder eines Zweitgutachters bzw. einer weiteren Betreuungsperson muss vor der Zweitbegutachtung bzw. Zweitbetreuung dem Fakultätsvorstand zur Genehmigung eingereicht werden.
Die Abnahme der Dissertation erfolgt durch die Fakultätsversammlung gestützt auf das Gutachten der hauptverantwortlichen Betreuungsperson sowie ein Zweitgutachten.
Wird die Dissertation nicht abgenommen, kann sie nicht noch einmal eingereicht werden.
Die Dissertationen werden mit einem der folgenden Prädikate bewertet: summa cum laude, magna cum laude, cum laude oder rite.
Bevor die Doktorierenden durch Aushändigung des Diploms zum Doktor bzw. zur Doktorin ernannt werden, haben sie innerhalb von zwei Jahren nach Abnahme ihrer Dissertation die vorgeschriebene Anzahl Pflichtexemplare einzureichen.
Mit den gängigen Verlagen wurde eine Übereinstimmung getroffen, dass die Verlagsexemplare, wenn möglich, den Vorgaben der Pflichtexemplare entsprechen, damit nicht zusätzliche Exemplare gedruckt werden müssen.
Die Doktorierenden erhalten nach der Abnahme der Dissertation durch die Fakultät u.a. ein Muster für die Beschriftung des Umschlags und Innentitels sowie weitere Informationen zur Publikation der Dissertation und müssen vor der Publikation oder dem Druck das Gut zum Druck beim Studiendekanat (doktorat@ius.uzh.ch) einholen.
Titel und Text der Pflichtexemplare müssen mit der von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät genehmigten Version identisch sein. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen sind der Hauptbetreuungsperson zur Genehmigung vorzulegen und deren Einverständnis ist an das Studiendekanat weiterzuleiten.
Pflichtexemplare |
Zweit- betreuungs- person |
Zentral- bibliothek Zürich |
UB Recht |
Printdissertation | 1 | 5 | 30 |
E-Dissertation (kostenlos online zugänglich) | 1 |
3 Einverständniserklärung und Dissertation als PDF |
1 |
Der Zentralbibliothek Zürich sind bei einer Printdissertation 5 Pflichtexemplare und bei einer E-Dissertation 3 Pflichtexemplare, eine Einverständniserklärung und die Dissertation im PDF-Format auf einem USB-Stick oder per Mail zum Hochladen auf ZORA einzureichen. Der UB Recht sind zusätzlich bei einer Printdissertation 30 Pflichtexemplare und bei einer E-Dissertation 1 Pflichtexemplar einzureichen. Die Doktorierenden sind dafür verantwortlich, der Zweitbetreuungsperson 1 Pflichtexemplar zukommen zu lassen.
Die Pflichtexemplare werden der Zentralbibliothek und der UB Recht von den Doktorierenden oder dem Verlag geliefert. Die Pflichtexemplare, die bei der Zentralbibliothek abgegeben wurden, leitet die Zentralbibliothek an ein Archiv und an das Diplombüro der UZH weiter. Das Diplombüro schickt ein Pflichtexemplar der Hauptbetreuungsperson zur Unterschrift. Die Hauptbetreuungsperson retourniert das unterschriebene Pflichtexemplar an das Diplombüro. Das Diplombüro schickt dieses Exemplar an das Studiendekanat, das schliesslich die Dissertation freigibt und die Abschlussdokumente erzeugt. Dieser Prozess kann bis zu 3 Wochen dauern, da mehrere Stellen involviert sind.
Zähringerplatz 6
CH-8001 Zürich
+41 44 268 31 00
Pflichtexemplare können bei der Infotheke abgegeben sowie postalisch zugestellt werden.
Einverständniserklärung zur Abgabe einer E-Dissertation an die Zentralbibliothek Zürich
Rämistrasse 74/27
8001 Zürich
+41 44 634 3099
recht@ub.uzh.ch
Der Promotionsausweis und das Diplom (Promotionsurkunde, Diploma Supplement und Academic Record) werden erst erzeugt und postalisch zugestellt, wenn das von der Hauptbetreuungsperson unterschriebene Pflichtexemplar beim Studiendekanat eingegangen ist. Zur Ausstellung beider Dokumente müssen die Doktorierenden im entsprechenden Semester immatrikuliert sein. Die Führung des Doktortitels vor Aushändigung des Promotionsausweises ist untersagt.